Nachts kein Taxi? Ganz so dra­ma­tisch ist es nicht …

16. August 2018
von Redaktion

… mei­nen der Land­rat und die Kreis­ver­wal­tung des Hochsauerlandkreises.

Die Pres­se
Nach­dem die WP Mesche­de Anfang Juni ein­drucks­voll „Nachts kein Taxi mehr – der Anruf tutet durch“ geti­telt hat­te, grif­fen sowohl die Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) als auch die FDP-Kreis­tags­frak­ti­on das The­ma „Taxi“ mit je einer Anfra­ge an den Land­rat auf.

Die Anfra­ge
Hier der Bericht über die Anfra­ge der SBL/FW:
http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​8​574

Die Ant­wort
Kurz und bündig
• Der Hoch­sauer­land­kreis sieht nach eige­nen Anga­ben kei­ne Pro­ble­ma­tik bei der Per­so­nen­be­för­de­rung wäh­rend der Nacht.
• Der Bedarf an Taxi­fahr­ten des Nachts sei im Hoch­sauer­land­kreis, mit Aus­nah­me von Win­ter­berg, nicht gegeben.
• Von klei­ne­ren Unter­neh­men kön­ne nicht unbe­dingt das Bereit­hal­ten von Fah­rern und Taxen „rund um die Uhr“ ver­langt werden.
• Von grö­ße­ren Taxi­un­ter­neh­men wür­de dies jedoch ver­langt und auch eingehalten.
• Im Hoch­sauer­land sei der Bedarf an Kon­zes­sio­nen für Taxen gedeckt, abge­se­hen von Eslo­he, Mars­berg, Mede­bach und Sun­dern. Hier lie­ge die Taxen­dich­te unter dem Durchschnitt.
• Die Ver­ga­be und Ertei­lung von Taxi­kon­zes­sio­nen sei im Hoch­sauer­land­kreis nach wie vor begehrt.
• Eine Taxi-Unter­ver­sor­gung bestehe nicht.

Die Ant­wort
Lang und vollständig
Mit Datum vom 30.07.2018 erhielt die SBL/FW-Kreis­tags­frak­ti­on vom Land­rat ein Schrei­ben mit fol­gen­dem Wortlaut:

„Ihre Anfra­ge gem. § 11 Gesch0 für den Kreis­tag des Hochsauerlandkreises;
hier: Taxi

Sehr geehr­ter Herr Loos,

Sie bit­ten um Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

Sind die in der WP beschrie­be­nen Pro­ble­me mit dem Taxi-Ser­vice in Mesche­de Ihres Erach­tens zutreffend?

Eine Pro­ble­ma­tik bei der Per­so­nen­be­för­de­rung wäh­rend der Nacht besteht aus mei­ner Sicht nicht.

Hier­bei ist zu beden­ken. dass das Bereit­hal­ten von Fahr­zeu­gen und Mit­ar­bei­tern wäh­rend der Nacht für die Taxi­un­ter­neh­men nicht annä­hernd kos­ten­de­ckend ist, da der Bedarf an Taxi­fahr­ten des Nachts im eher länd­lich struk­tu­rier­ten Hoch­sauer­land­kreis, mit Aus­nah­me von Win­ter­berg, nicht gege­ben ist.

Von klei­ne­ren Unter­neh­men mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbe­dingt das Bereit­hal­ten von Fah­rern und Taxen „rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr ver­langt wer­den, da dies zu einer Exis­tenz­ge­fähr­dung füh­ren könn­te. Von den grö­ße­ren Taxi­un­ter­neh­men, die sowohl in Arns­berg als auch in Mesche­de ansäs­sig sind, wird dies jedoch ver­langt und auch eingehalten.

Eine Beför­de­rung in der Nacht­zeit ist vor die­sem Hin­ter­grund in Mesche­de sicher­ge­stellt, aller­dings nicht von*jedem gewünsch­ten Unternehmen.

Abge­se­hen von der Bericht­erstat­tung in der WP sind hier kei­ne Pro­ble­me beim Nacht­ein­satz von Taxen bekannt gewor­den. Beschwer­den wur­den hier­zu bis­lang nie vor­ge­tra­gen. Daher kann von einem pro­ble­ma­ti­schen Taxi-Ser­vice in Mesche­de nicht aus­ge­gan­gen werden.

Ist die­se Pro­ble­ma­tik auch aus ande­ren Städ­ten und Kom­mu­nen im HSK bekannt? Aus welchen?

Eine sol­che Pro­ble­ma­tik ist auch aus dem übri­gen Kreis­ge­biet hier nicht bekannt.

Mit wel­chen Maß­nah­men beab­sich­tigt der Hoch­sauer­land­kreis auf eine bestehen­de oder dro­hen­de Taxi-Unter­ver­sor­gung zu reagieren?

Bei der Ver­ga­be von Kon­zes­sio­nen für Taxen wer­den die Anzahl der bereits zuge­las­se­nen Taxen und Miet­wa­gen und die Ein­woh­ner­zahl der­je­wei­li­gen Gemein­de berücksichtigt.

Die­ses Ver­fah­ren dient zur Sicher­stel­lung des Bedar­fes an Per­so­nen­be­för­de­rung und wird Ian­des­weit ange­wandt. In Orten wie Win­ter­berg, in denen auf­grund des Frem­den­ver­kehrs­auf­kom­mens ein erhöh­ter Bedarf besteht, wur­den mehr Kon­zes­sio­nen ver­ge­ben, als allein auf­grund der Ein­woh­ner­zahl mög­lich wären.

lm Hoch­sauer­land­kreis ist der Bedarf an Kon­zes­sio­nen in fol­gen­den Orten gedeckt: Arns­berg, Best­wig. Bri­lon, Hal­len­berg‚ Mesche­de, Ols­berg, Schmal­len­berg, Winterberg.

In fol­gen­den Orten kön­nen noch Kon­zes­sio­nen ver­ge­ben wer­den, da hier die Taxen­dich­te unter dem Durch­schnitt liegt: Eslo­he, Mars­berg, Mede­bach, Sundern.

Die Anmer­kung in der WP „… denn die Unter­neh­mer dreh­ten mit dem Trick, das Taxi abzu­mel­den und statt­des­sen auf einen Miet­wa­gen-Ser­vice umzu­ste­lI­en. So könn­ten sie wei­ter­hin Kran­ken- und Dia­ly­se­fahr­ten und auch bestell­te Fahr­ten unternehmen”
ist inso­fern zwar zutref­fend, als dass Miet­wa­gen nicht der Beför­de­rungs­pflicht unter­lie­gen und mit die­sen auch bestell­te Fahr­ten durch­ge­führt wer­den kön­nen. Jedoch muss der Miet­wa­gen zwin­gend nach einer durch­ge­führ­ten Fahrt wie­der zum Betriebs­sitz zurück­fah­ren. Der Miet­wa­gen darf nicht an Taxi­stän­den oder öffent­li­chen Plät­zen ste­hen und „auf Kun­den war­ten”. Dies ist nur für Taxen zuläs­sig und daher für die Unter­neh­men eher unattraktiv.

Dies­be­züg­li­che Wün­sche oder Absich­ten der Taxi­un­ter­neh­men wur­den auch nicht vor­ge­tra­gen. Die Ver­ga­be und Ertei­lung von Taxi­kon­zes­sio­nen ist im Hoch­sauer­land­kreis nach wie vor begehrt und wird im Sin­ne der Unter­neh­men und der Bürger/​innen auch wohl­wol­lend gehandhabt.

Selbst in den o. g. Städ­ten und Gemein­den Eslo­he, Mars­berg, Mede­bach und Sun­dern, in denen die Taxen­dich­te unter dem Durch­schnitt liegt, besteht kei­ne Nach­fra­ge der Unter­neh­men an wei­te­ren Kon­zes­sio­nen, da der Bedarf an Fahr­ten nicht gege­ben ist.

Ins­ge­samt ist fest­zu­stel­len, dass eine Taxi-Unter­ver­sor­gung nicht besteht.“

Ant­wort an die FDP-Kreistagsfraktion
Falls Sie auch das Ant­wort­schrei­ben des HSK an die FDP-Frak­ti­on inter­es­siert? Dar­in kom­men eini­ge ande­re Aspek­te wie die Ver­ord­nung über die Beför­de­rungs­ent­gel­te und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen zum Tragen.

Hier ist die Ant­wort des Hoch­sauer­land­krei­ses an die FDP-Frak­ti­on komplett:
„Ihre Anfra­ge vom 16.07.2018 gem. § 11 Gesch0 für den Kreis­tag des Hoch­sauer­land­krei­ses; hier: Nacht­ein­satz von Taxen

Sehr geehr­ter Herr Walter,

Sie fra­gen an. ob mit den Geneh­mi­gun­gen von Taxi­ta­ri­fen Ein­fluss­nah­me auf die Beför­de­rungs­be­din­gun­gen besteht.

Dies ist zu beja­hen, da der Kreis­tag die Ver­ord­nung über die Beför­de­rungs­ent­gel­te und Beför­de­rungs­be­din­gun­gen für die im Hoch­sauer­land­kreis zuge­las­se­nen Taxen (Taxen­ta­rif) beschließt. Dies wur­de zuletzt in der Fas­sung der 7. Ände­rungs­ver­ord­nung vom 22. Dezem­ber 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat beschlossen.

In der Ver­ord­nung über den Ver­kehr mit Taxen (Taxen­ord­nung) für das Gebiet des Hoch­sauer­land­krei­ses, die Bestand­teil des Beschlus­ses über den Taxen­ta­rif durch den Kreis­tag ist, ist das Bereit­hal­ten von Taxen sowie der Dienst­be­trieb gere­gelt. Danach kann das Bereit­stel­len und der Ein­satz von Taxen durch einen vom ört­li­chen Taxen­ge­wer­be auf­zu­stel­len­den Dienst­plan gere­gelt wer­den, der jedoch dem Land­rat des Hoch­sauer­land­krei­ses zur Geneh­mi­gung vor­zu­le­gen ist. Im Übri­gen kann vom Land­rat des Hoch­sauer­land­krei­ses jeder­zeit selbst ein Dienst­plan auf­ge­stellt wer­den, wenn dies im Inter­es­se eines geord­ne­ten Taxen­ver­kehrs oder zur Befrie­di­gung der Ver­kehrs­be­dürf­nis­se not­wen­dig erscheint.

Von die­ser Mög­lich­keit muss­te jedoch bis­her nie Gebrauch gemacht werden.

Zu den Fra­gen Nr. 1–3 aus Ihrer Anfra­ge neh­me ich wie folgt Stellung:
1. Wie ist die gül­ti­ge Ver­trags­ge­stal­tung mit Taxi­un­ter­neh­men, ins­be­son­de­re zum Ein­satz bei Nacht?

Der Ein­satz der Taxen ist gesetz­lich im Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz sowie in dem 0.9. Taxen­ta­rif und Taxen­ord­nung gere­gelt. Ver­trags­ver­hält­nis­se zwi­schen dem Hoch­sauer­land­kreis und den Unter­neh­men bestehen hier­zu nicht.

Im § 2 des 0.9. Taxen­ta­ri­fes ist auch die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr als beför­de­rungs­pflich­ti­ge Zeit geregelt.

2. Gibt es sei­tens des Hoch­sauer­land­krei­ses Kon­trol­len zur Ein­hal­tung von die­sen Verträgen?

Die Ein­hal­tung der Pflich­ten zur Per­so­nen­be­för­de­rung wird sowohl bei Beschwer­den als auch anlass­un­ab­hän­gig durch Kon­trol­len vor Ort überwacht.

So wer­den ins­be­son­de­re unan­ge­kün­dig­te Kon­trol­len durch den zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de durch­ge­führt. Hier­bei wird dar­auf geach­tet, dass die Taxi­un­ter­neh­mer, die in dem jewei­li­gen Ort über ent­spre­chen­de Kon­zes­sio­nen ver­fü­gen, auch ent­spre­chen­de Fahr­zeu­ge bereit­hal­ten und einsetzen.

Grund­sätz­lich dür­fen Taxen nur in der Gemein­de ein­ge­setzt wer­den, für die eine Kon­zes­si­on erteilt wur­de. Bei grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen, wie z. B. Schüt­zen­fes­ten. wer­den auf Antrag auch wei­te­re Taxen zur Sicher­stel­lung der rei­bungs­lo­sen Per­so­nen­be­för­de­rung eingesetzt.

Hier­bei kön­nen auch Unter­neh­mer aus ande­ren Gemein­den und Krei­sen ent­spre­chen­de Anträ­ge stel­len. Dies wird von der Auf­sichts­be­hör­de (Stra­ßen­ver­kehrs­amt) geprüft, geneh­migt und auch per­sön­lich vor Ort überwacht.

3. Wel­che Maß­nah­men wur­den ergrif­fen, nach­dem die Pro­ble­me mit der Per­so­nen­be­för­de­rung ins­be­son­de­re in Nacht­zei­ten bekannt gewor­den sind?

Nach der Ver­öf­fent­li­chung von Pres­se­mit­tei­lun­gen über die angeb­li­chen Pro­ble­me mit der Per­so­nen­be­för­de­rung in der Nacht wur­den mit den ent­spre­chen­den Taxi­un­ter­neh­mern Gesprä­che geführt.

Im Ergeb­nis ist fest­zu­stel­len, dass sei­tens ein­zel­ner Taxi­un­ter­neh­mer das Bereit­stel­len von Taxen in der Nacht nicht annä­hernd kos­ten­de­ckend ist, da der Bedarf an Taxi­fahr­ten des Nachts im eher länd­lich struk­tu­rier­ten Hoch­sauer­land­kreis, mit Aus­nah­me von Win­ter­berg, nicht gege­ben ist.

Von klei­ne­ren Unter­neh­men mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbe­dingt das Bereit­hal­ten von Fah­rern und Taxen „rund um die Uhr” an 365 Tagen im Jahr ver­langt wer­den, da dies zu einer Exis­tenz­ge­fähr­dung füh­ren könn­te, von den grö­ße­ren Taxi­un­ter­neh­men. die sowohl in Arns­berg als auch in Mesche­de ansäs­sig sind, wird dies jedoch ver­langt und auch eingehalten.

Eine Beför­de­rung in der Nacht­zeit ist vor die­sem Hin­ter­grund in Mesche­de sicher­ge­stellt, aller­dings nicht von jedem gewünsch­ten Unternehmen.

Ver­stö­ße gegen den Dienst­be­trieb und somit gegen die Beför­de­rungs­pflicht nach dem Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz sowie dem Taxen­ta­rif und der Taxen­ord­nung kön­nen gegen­über den Unter­neh­mern als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det werden.

Die­se Maß­nah­men muss­ten jedoch bis­her nicht ergrif­fen wer­den. Abge­se­hen von der Bericht­erstat­tung in der WP sind hier kei­ne Pro­ble­me beim Nacht­ein­satz von Taxen bekannt gewor­den. Beschwer­den wur­den hier­zu bis­lang nie vorgetragen.“

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)