Nach­spiel I zur Kreis­tags­sit­zung vom 24.03.2017

28. März 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Die­ses Nach­spiel betrifft in ers­ter Linie die Kreistagsmitglieder.

Eine „Sen­sa­ti­on“ in den Augen man­cher Betrach­ter war wohl die Abstim­mung über die Zah­lung der zusätz­li­chen Auf­wands­ent­schä­di­gung an die Aus­schuss­vor­sit­zen­den, wie z.B. Schul­aus­schuss und Kreis­ju­gend­hil­fe­aus­schuss, dekla­riert als „Ände­rung der Haupt­sat­zung“. Da die­se Ände­rung nicht beschlos­sen wur­de, erhal­ten nun alle Aus­schuss­vor­sit­zen­den auto­ma­tisch etwa 5.300 Euro an zusätz­li­cher Auf­wands­ent­schä­di­gung, dafür, dass sie etwa 2‑bis 5mal im Jahr eine Aus­schuss­sit­zung leiten.
Zum Einlesen:
http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​7​375

Rein­hard Loos von der SBL/FW-Frak­ti­on möch­te einen mög­li­cher­wei­se nicht ord­nungs­ge­mäß zustan­de gekom­me­nen Kreis­tags­be­schluss nicht ohne Wei­te­res hin­neh­men. Daher schrieb er am 26.03.2017 den Land­rat an und for­der­te ihn auf, den Beschluss zu beanstanden.

„Auf­for­de­rung zur Bean­stan­dung gemäß § 39 Abs. 2 Kreis­ord­nung NRW eines Beschlus­ses der Kreis­tags vom 24.03.2017, TOP 7.1

Sehr geehr­ter Herr Landrat,

in der Sit­zung des Kreis­tags am 24.03.2017 hat der Kreis­tag in TOP 7.1 über eine Ände­rung der Haupt­sat­zung abgestimmt.

Die Abstim­mung per Hand­zei­chen ver­lief sehr unüber­sicht­lich, und von der Kreis­ver­wal­tung wur­den nur die Ja-Stim­men aus­ge­zählt. Da sich bei die­ser Aus­zäh­lung nur 26 Ja-Stim­men erga­ben, ver­kün­de­te der Land­rat als Vor­sit­zen­der des Kreis­tags, dass das not­wen­di­ge Quo­rum von 28 Stim­men nicht erreicht sei.

Der Unter­zeich­ner hat nach der Bekannt­ga­be des Ergeb­nis­ses drei Geschäfts­ord­nungs­an­trä­ge gestellt und dabei das Ergeb­nis der Abstim­mung ange­zwei­felt. U.a. hat er bean­tragt, zur Kon­trol­le der Gesamt­stim­men­zahl auch die Nein-Stim­men und die Ent­hal­tun­gen aus­zu­zäh­len, wie es gera­de bei knap­pen Abstim­mun­gen in einem unüber­sicht­li­chen Sit­zungs­raum all­ge­mein üblich ist, und die Aus­zäh­lung zu wie­der­ho­len. Jedoch wur­de weder so ver­fah­ren wie bean­tragt noch über einen ein­zi­gen der Geschäfts­ord­nungs­an­trä­ge abgestimmt.

Dies stellt gro­be Ver­stö­ße gegen § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 der Geschäfts­ord­nung des Kreis­tags dar.

Hin­zu kommt, dass nach der Erin­ne­rung des Unter­zeich­ners auf Auf­for­de­rung des Vor­sit­zen­den alle anwe­sen­den Aus­schuss­vor­sit­zen­den wegen Befan­gen­heit sich nicht an der Abstim­mung betei­ligt haben. Die Vor­sit­zen­de des Wahl­prü­fungs­aus­schus­ses konn­te aber wegen der Rege­lung in § 31 Satz 1 Nr. 2 KrO NRW gar nicht vom Ergeb­nis der Abstim­mung über die Ände­rung der Haupt­sat­zung betrof­fen sein.

Daher for­de­re ich Sie auf, den o.g. Beschluss unver­züg­lich zu bean­stan­den, da das Zustan­de­kom­men das gel­ten­de Recht ver­letzt und außer­dem dem Kreis ein finan­zi­el­ler Scha­den droht.

Mit freund­li­chen Grüßen
Rein­hard Loos
Frak­ti­ons­spre­cher der Frak­ti­on SBL/FW“

Wir wer­den berich­ten wie es weitergeht …