“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

Hochsauerlandkreis. Medebach.

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wird an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen.
Außer der Kindesmutter steht auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zutändigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in der Mitteilung, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Dies hätte nach § 8 Sozialgesetzbuch VIII Anlass sein müssen, dass sich mehrere Fachkräfte mit der Familie befassen. Doch in den Blick genommen wurden nur die Schulprobleme eines der älteren Kinder. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.
FORTSETZUNG FOLGT
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)