Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass Anbieter von Wohnformen und Unterstützungsangeboten für alte, behinderte und pflegebedürftige Menschen ihr Angebot bis zum 30. Juni nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) melden müssen. Das betrifft Anbieter des Servicewohnens (bisher betreutes Wohnen), Anbieter von Wohngemeinschaften und ambulanten Diensten.
Für das Leben im Alter, bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit gibt es verschiedene Wohnangebote, in denen man je nach Bedarf auch Betreuungsangebote nutzen kann. So gibt es neben dem klassischen Pflegeheim auch Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte oder Altenwohnungen bzw. betreutes Wohnen. Die WTG-Behörde (frühere Bezeichnung Heimaufsicht) des Hochsauerlandkeises ist nicht nur zuständig für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen, sondern schaut künftig auch nach dem Rechten in anderen Wohnformen und Unterstützungsdiensten.
Die Meldung muss bei bestehenden Angeboten zeitnah, bei geplanten Angeboten spätestens zwei Monate vor der Inbetriebnahme des Wohn- und Betreuungsangebotes erfolgen. Die WTG-Behörde bittet die Leistungsanbieter, sich mit ihr per Mail heimaufsicht@hochsauerlandkreis.de oder telefonisch unter 02961/94-3442 in Verbindung zu setzen.