Landtagswahl 2017 in Sundern

Sundern. Aufgrund von Nachfragen weist die Stadt Sundern darauf hin, dass für die Landtagswahl – wie auch für alle anderen Wahlen – die Vorlage der Wahlbenachrichtigung für den Wahlvorgang/die Wahlberechtigung nicht zwingend erforderlich ist.

Es erleichtert zwar die Arbeit der Wahlvorstände wenn die Wahlbenachrichtigung vorgelegt wird, aber rein formal reicht es aus, wenn die Wählerinnen und Wähler sich ausweisen können.

In der letzten Sitzung des Rates der Stadt Sundern wurden Bedenken geäußert, dass es wegen der Umstellung von Benachrichtigungskarten auf Benachrichtigungsbriefe zu Irritationen kommen könnte.