Hochsauerlandkreis.
Filetiertes Land
Energie-Konzerne haben sich einen großen Teil von NRW in Fracking-Claims (= Aufsuchfel-der für unkonventionelle Gas- und Öl-Vorkommen) aufgeteilt. So und nicht anders ergeht es auch dem Sauerland. Das zeigt ein Blick auf diese Karte der Bezirksregierung Arnsberg:
http://www.progruen-paderborn.de/images/dokumente/aufsuchungsfelder_karte.pdf
Erfolgreiche Proteste
Es gab seit vielen Jahren massiven Widerstand gegen Fracking von Bürgerinitiativen und aus den Kommunen. Die Aktionen zeigen Erfolg. In ganz Deutschland sollen sich über 2.500 Kommunen per Ratsbeschluss gegen Fracking ausgesprochen haben.
Kreis Paderborn gab Lizenz zurück – Was ist mit dem HSK?
Interessant! Die Initiative „Gegen Gasbohren“ schreibt auf ihren Seiten, der Kreis Paderborn soll die Lizenzen zur Aufsuchung von Öl- und Gasfeldern zurück gegeben haben und wäre damit wieder frack-frei. Aber das restliche Ostwestfalen sei mit den Kreisen Detmold, Herford, Minden und der Stadt Bielefeld flächendeckend an die Konzerne vergeben. Dieses Los dürfte der Hochsauerlandkreis wohl (wenn auch nicht ganz flächendeckend) mit dem restlichen Ostwestfalen teilen!?
Klick:
http://www.gegen-gasbohren.de/2016/05/17/pro-gruen-bei-bundestagsabgeordneten-c-linnemann-cdu-und-b-blienert-spd/
Bundesregierung anscheinend nicht ganz auf Linie der Landesregierung und umgekehrt
Die NRW-Landesregierung hat sich ja bekanntlich entschieden gegen Fracking positioniert. Gut so! Wäre da nicht die offenbar etwas vage Haltung von Bundestag und Bundesregierung, die die Position der NRW-Landesregierung unserer Meinung nach konterkariert. Im Juni beschloss der Bundestag nämlich kein ganz eindeutiges, sondern nur ein „weitgehendes“ Verbot der Gasfördermethode.
„ZEIT-ONLINE“ schrieb dazu:
„ …. Das Parlament beschloss ein Gesetz, das sogenanntes unkonventionelles Fracking nach US-Vorbild für die nächsten Jahre ausschließt. Es sollen lediglich maximal vier Probe-bohrungen möglich sein, die aber auch noch der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden.
Im Jahr 2021 soll der Bundestag dann das Verbot noch einmal überprüfen. ….“
Klick:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/erdgasfoerderung-fracking-bundestag-verbot
Was sind denn das für Aussichten!?
Die Aussicht auf Überprüfung des Fracking-Verbots in 5 Jahren wirkt nicht gerade so, als ob wir uns jetzt entspannt zurück lehnen könnten. Öffnet das Gesetz etwa ein Hintertürchen? Denn was ist wenn 2021 die “Freihandelsabkommen” CETA und TTIP greifen? Drohen spätestens dann EXXON, Shell, Wintershall und andere Energie-Giganten der Bundesrepublik Deutschland oder den einzelnen Bundesländern mit Millionen-Klagen auf entgangene Gewinne? Knickt der Gesetzgeber spätestens dann ein und ermöglicht das „unkonventionelle Gasbohren“ mit all seinen fragwürdigen Folgen für Mensch und Umwelt? Gute Frage?
PM der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)