Kennzeichen machen Reitern den Weg frei: HSK erinnert Pferdefreunde an den Erwerb der Jahresplaketten

Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis erinnert alle Pferdefreunde an den Erwerb der Jahresplaketten 2013. Danach ist jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, verpflichtet, ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Das betrifft sowohl die Benutzung privater, als auch öffentlicher Straßen und Wege. Auf diese Bestimmung des Landschaftsgesetzes weist der Hochsauerlandkreis hin und erinnert alle Pferdeliebhaber daran, die notwendigen Jahresplaketten zu erwerben.

 

Die Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Landschaftsbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Die zwei gelben Schilder (Reitkennzeichen) beziehen sich immer auf den Reiter und bestehen aus einer Tafel mit jährlich zu wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Ab Januar sind nur Reitkennzeichen mit einer „orangenen“ Plakette und den Ziffern „13“ gültig.

 

Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 25 Euro pro Jahr plus Verwaltungsgebühren. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette Kosten in Höhe von insgesamt 38,20 Euro an. In den Folgejahren wird dann lediglich der Aufkleber fällig, der 30,30 Euro kostet. Für Reiterhöfe wird ein Betrag von 75 Euro pro Kennzeichen plus Verwaltungsgebühren fällig. Die Reitabgabe wird dazu verwendet, Schäden zu beseitigen, die Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.

 

In der freien Landschaft ist das Reiten nicht nur auf öffentlichen Verkehrsflächen, sondern allgemein auch auf privaten Straßen und Wegen erlaubt. Zur freien Landschaft zählen aber nicht der Wald, die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Stadt, Gemeinde) und die Grünflächen innerhalb einer bebauten Ortslage. Nach der im Hochsauerlandkreis bestehenden Freistellungsregelung ist das Reiten im Wald auf allen privaten Straßen und Wegen zulässig.

 

Das Reiten ist nicht freigegeben auf gesetzlich gekennzeichneten Wanderwegen und -pfaden, Sport-, Lehr-, und Trimmpfaden, im Bereich von Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Schleifspuren, Wildwechseln, Leitungstrassen und Trampelpfaden. Außerdem darf nicht geritten werden in Gärten, Hofräumen und sonstigen zum privaten Wohnbereich gehörenden oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienenden Flächen. Ebenfalls nicht zulässig ist das Reiten abseits von Straßen und Wegen in allen Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Biotopen.

 

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises unter Telefon 0291/94-1657 oder im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de. Hier ist der Reitantrag 2013 auch online abrufbar.