Kein Bohr­schlamm aus Erd­gas- und Erd­öl­in­dus­trie im HSK? – SBL/FW fragt noch ein­mal nach

5. April 2016
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis. Meschede.
Kei­ne Bohr­schläm­me aus Nie­der­sach­sen im HSK 
„Nach Kennt­nis des Abfall­ent­sor­gungs­be­trie­bes des Hoch­sauer­land­krei­ses wur­den und wer­den kei­ne Bohr­schläm­me auf Depo­nien im Hoch­sauer­land­kreis abge­kippt und gela­gert. Dem Abfall­ent­sor­gungs­be­trieb des Hoch­sauer­land­krei­ses sind sol­che Trans­por­te nicht bekannt.“
So steht es in der Ant­wort der Kreis­ver­wal­tung vom 17.03.2016 auf eine Anfra­ge der Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW).
So weit, so gut …
… oder auch nicht!?
Unter­des­sen wur­den wei­te­re Details zum Bohr­schlamm-Skan­dal öffent­lich. „Taz​.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Gift­schlamm-Ent­sor­gungs-Pro­blem in Niedersachsen:
„Allein in Nie­der­sach­sen gibt es mehr als 500 „Ver­dachts­flä­chen“, auf denen die gif­ti­gen Bohr­schläm­me ver­gra­ben sein dürften, …. .
…. Deren Sanie­rung hat gera­de erst begon­nen – und man­gels eige­ner Depo­nien bereits zu einem bei­spiel­lo­sen Son­der­müll­tou­ris­mus geführt: Aus nur drei die­ser Gru­ben wur­den in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren mehr als 700.000 Ton­nen Schlamm gebor­gen und nach Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz, ins Saar­land und in die Nie­der­lan­de gekarrt – das sind 18.000 LKW-Ladungen.
Haupt­ab­neh­mer der gif­ti­gen Fracht war mit mehr als 330.000 Ton­nen die vom Ver­wer­ter Remon­dis betrie­ben Son­der­müll-Depo­nie in Hürth-Knap­sack bei Köln. … „
Klick: http://​www​.taz​.de/​!​5​2​8​6​8​64/
Die SBL/FW frag­te also noch ein­mal im Kreis­haus nach. Hier ist die Anfra­ge vom 05.04.2016: 
„The­ma: Gif­ti­ge Bohr­schläm­me II  
Sehr geehr­ter Herr Land­rat, sehr geehr­ter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedan­ken uns für die Beant­wor­tung unse­rer Anfra­ge vom 08.03.2016 und möch­ten gleich­zei­tig eini­ge ergän­zen­de Fra­gen zum The­ma „gif­ti­ge Bohr­schläm­me“ stellen.
Im Abfall­ka­ta­log der Zen­tra­len Rest­stoff­de­po­nie Frie­ling­hau­sen, gül­tig ab 01.02.2007, sind auch die (gif­ti­gen) Abfall­ar­ten 0105 05 (ölhal­ti­ge Bohr­schläm­me und –abfäl­le) und 0105 06 (Bohr­schläm­me und ande­re Bohr­ab­fäl­le, die gefähr­li­che Stof­fe ent­hal­ten) auf­ge­führt. Folg­lich wäre die Depo­nie­rung der Bohr­schläm­me dort rechtskonform.
Nach unse­ren Infor­ma­tio­nen müs­sen die­se als gefähr­lich ein­ge­stuf­ten Abfäl­le im Rah­men der Vor­ab- und Ver­bleibs-Kon­trol­le elek­tro­nisch über einen Ent­sor­gungs­nach­weis und einen Begleit­schein erfasst wer­den, sofern kei­ne Ände­rung der Dekla­ra­ti­on in einen nicht gefähr­li­chen Abfall erfolgt ist.
Unse­re Fra­gen lauten:

  • Wur­de und wird laut Doku­men­ten wie Ent­sor­gungs­nach­wei­sen und Begleit­schei­nen toxi­sches Mate­ri­al ein­ge­stuft als Abfall­art 0105 05 und 0105 06 in Depo­nien im HSK abgelagert?
  • In wel­cher Grö­ßen­ord­nung und über wel­chen Zeit­raum wur­den und wer­den Abfäl­le der oben genann­ten Abfall­ar­ten seit dem Jahr 2012 bis heu­te nach­weis­lich zur dau­er­haf­ten oder vor­rü­ber­ge­hen­den Lage­rung in die Zen­tra­le Rest­stoff­de­po­nie Frie­ling­hau­sen und/​oder in ande­re Depo­nien im HSK transportiert?
  • Aus wel­chen Bun­des­län­dern und ande­ren Staa­ten kamen und kom­men die im HSK gela­ger­ten Abfäl­le der Abfall­ar­ten 0105 05 und 0105 06?“

 
PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)