Kat­zen brau­chen Schutz

8. November 2016
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) bean­tragt Befas­sung mit Katzenschutzverordnung

Mit Neu­fas­sung der Zustän­dig­keits­ver­ord­nung Tier­schutz Nord­rhein-West­fa­len – ZustVO Tier­schutz NRW – im Jahr 2015 wur­de sei­tens des Lan­des NRW die Zustän­dig­keit zum Erlass einer Ver­ord­nung gem. § 13b TierSchG auf die Ebe­ne der Kreis­ord­nungs­be­hör­den übertragen.

Dar­auf reagier­te jetzt der Enne­pe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Kat­zen­schutz­ver­ord­nung. Der dor­ti­ge Kreis­tag beschloss die Ver­ord­nung am 24.10.2016.

Ziel der Ver­ord­nung ist, die Popu­la­ti­on wild­le­ben­der Kat­zen durch Kas­tra­ti­on ein­zu­däm­men. Damit wird zum einen das Lei­den der Tie­re ver­rin­gert. Zum ande­ren wer­den lang­fris­tig Tier­hei­me und Tier­schutz­ver­ei­ne ent­las­tet. Der Enne­pe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fort­dau­ern­dem Bestehen der Kat­zen­schutz­ver­ord­nung jähr­lich weni­ger zu kas­trie­ren­de und kenn­zeich­nen­de Tie­re auf­ge­fun­den wer­den. Zusätz­lich zur Betreu­ung durch die Tier­schutz­ver­ei­ne, wür­de auch die bis­lang unkon­trol­lier­te Fort­pflan­zung der Frei­gän­ger­kat­zen ein­ge­schränkt, wel­ches letzt­lich einen Rück­gang der Popu­la­ti­on zur Fol­ge haben müsste.“

Die Poli­tik im Hoch­sauer­land­kreis hat sich noch nicht mit einer Kat­zen­schutz­ord­nung befasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreis­tags­frak­ti­on Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) schick­te am 08.11.2016 fol­gen­den Antrag an Land­rat Dr. Karl Schneider.

„Der Aus­schuss für Umwelt, Land­wirt­schaft und Fors­ten und der Kreis­tag soll­ten beschließen:

  • Zunächst ist zu prü­fen, ob Bedarf für eine Ver­ord­nung gem. § 13b TierSchG über den­Schutz frei­le­ben­der Kat­zen im Gebiet des Hoch­sauer­land­krei­ses oder in Teil­räu­men­des Krei­ses besteht. Das Kreis­ve­te­ri­när­amt wird gebe­ten, die Bedarfs­er­mitt­lung gemein­sam mit den hier ansäs­si­gen Tier­hei­men, Tier­schutz­ver­bän­den und Tier­ärz­ten­durch­zu­füh­ren. Über die Ergeb­nis­se soll zeit­nah berich­tet werden.

Falls die Ana­ly­se ergibt, dass es auf­grund der gro­ßen Popu­la­ti­on und des schlech­ten Gesund­heits­zu­stands (z.B. chro­ni­sche Erkran­kun­gen, Infek­ti­ons­krank­hei­ten) der Tie­re sinn­voll und ange­mes­sen ist, frei­lau­fen­de Kat­zen zu kas­trie­ren, soll die Ver­ord­nung mit fol­gen­den Inhal­ten erlas­sen und umge­setzt werden:

  • Jede frei­lau­fen­de Kat­ze muss gechipt, regis­triert und kas­triert wer­den, aus­ge­nom­men Kat­zen, die aus­schließ­lich im Haus leben.
  • Ver­ant­wort­lich dafür ist der Tier­hal­ter. Er trägt auch die Kos­ten. Sofern nicht kas­trier­te Kat­zen frei­lau­fend gefan­gen wer­den, kön­nen deren Hal­ter gezwun­gen wer­den, den Ein­griff durch­füh­ren zu las­sen. Die Kos­ten trägt auch in die­sem Fall der Tierhalter.
  • Ist der Hal­ter einer frei­lau­fen­den Kat­ze nicht zu ermit­teln, trägt die öffent­li­che Hand die Kos­ten der Kas­tra­ti­on. (Im Enne­pe-Ruhr-Kreis wer­den sie mit durch­schnitt­lich 110 Euro angegeben.)
  • Kat­zen­hal­te­rin­nen und –hal­tern mit gerin­gem Ein­kom­men (Hartz IV-Emp­fän­ger/in­nen, Grund­si­che­rungs-Rent­ner/in­nen, etc.) wer­den in so einem Fall finan­zi­ell unter­stützt. Die öffent­li­che Hand trägt die die Kas­tra­ti­ons­kos­ten für die­se Kat­zen voll­stän­dig oder zahlt zumin­dest einen Zuschuss.
  • Vor Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung soll die Bevöl­ke­rung über die Medi­en über die neue Ver­ord­nung umfas­send infor­miert werden.

PM der Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)