Hundekot auf Friedhöfen

Laut Friedhofsordnung der Stadt Sundern ist das Mitbringen von Tieren auf städtischen Friedhöfen untersagt. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung sind angeleinte Hunde. Leider mehren sich nun wieder Beschwerden, dass Friedhofsanlagen und sogar einzelne Grabstätten mit Hundekot verunreinigt werden. Einige wenige Hundehalter achten offensichtlich nicht darauf, was ihre Vierbeiner anstellen oder „vergessen“ im Fall des Falles, den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und zu entsorgen. Dabei verstoßen sie damit nicht nur gegen die Regeln eines harmonischen Miteinanders, sondern auch gegen gültige Rechtsvorschriften. Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage der Personen, die das Grab ihrer Angehörigen pflegen möchten und dieses dann derart verunreinigt vorfinden. Sollte es weiterhin zu Beschwerden über Hundekot auf Friedhöfen kommen, muss möglicherweise über ein grundsätzliches Hundeverbot auf Friedhöfen nachgedacht werden. Dies würde dann allerdings zum großen Teil auch diejenigen treffen, die die zurzeit geltenden Regeln beachten. Die Friedhofsverwaltung hofft, dass die in Frage kommenden Hundebesitzer in eigenem Interesse ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden.