Herbe Niederlage für Kreispolizeibehörde

Hochsauerlandkreis. Arnsberg. Meschede. Heute (23.04.13) hat das Arbeitsgericht Arnsberg das Urteil im Kündigungsschutzverfahren eines ehemaligen Mitarbeiters der Kreispolizeibehörde verkündet. Er sollte angeblich für illegale Downloads von Filmen und Muskititeln auf einen Testrechner in der Kreispolizeibehörde verantwortlich sein. In dem Verfahren ging es u.a. um einen “nicht beachteten” Vermerk einer Abteilungsleiterin, aus dem sich die Unschuld des Mitarbeiters ergab, um fragwürdige Ermittlungen der Kreispolizei in eigenen Angelegenheiten und um seltsame zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizei.

Ergebnis des Gerichtsverfahrens: Beide Ende 2012 gegen den Mitarbeiter ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam, sowohl die “Tatkündigung” als auch die “Verdachtskündigung”. Das Arbeitsverhältnis besteht somit fort, und der Mitarbeiter kann seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Allerdings hat die Kreispolizeibehörde noch die Möglichkeit in die Berufung zu gehen. Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat.

Quelle: Sauerländer Bürgerliste (SBL)