Häu­fung von Kommunalwahlen?

13. Juni 2013
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis. Es gibt Rege­lun­gen, die sich Minis­te­ri­al­bü­ro­kra­tie, Land­tag und Lan­des­re­gie­rung in Düs­sel­dorf aus­den­ken, deren Sinn­haf­tig­keit sich nicht sofort erschließt. Ein Bei­spiel dafür sind die nächs­ten Wahl­ter­mi­ne auf kom­mu­na­ler Ebe­ne. Danach sol­len die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Hoch­sauer­land­kreis am 25. Mai 2014 Kreis­tag und Stadt­rä­te, am 28. Sep­tem­ber 2014 den Land­rat und am 21. Okto­ber 2015 fast alle Bür­ger­meis­ter neu wäh­len. Es sol­len also inner­halb von 17 Mona­ten drei Kom­mu­nal­wahl­ter­mi­ne statt­fin­den, wobei zwi­schen Wahl des Kreis­tags und Wahl des Land­rats sogar nur vier Mona­te liegen.

Doch es gibt einen Aus­weg. Denn der Land­tag hat auch eine Über­gangs­re­ge­lung beschlos­sen, dass Land­rat und Bür­ger­meis­ter bis zum 30. Novem­ber 2013 erklä­ren kön­nen, dass ihre Amts­zeit vor­zei­tig zu Ende gehen soll. Die lau­fen­de Amts­zeit wäre nach einer sol­chen Erklä­rung des Land­rats aller­dings nicht bereits am 30. Novem­ber been­det (wie die West­fa­len­post heu­te fälsch­li­cher­wei­se mel­det), son­dern Kreis­tag und Land­rat könn­ten Ende Mai 2014 zusam­men gewählt wer­den. Dadurch wür­de ein sepa­ra­ter Wahl­gang gespart, der – grob geschätzt – 100.000 Euro oder sogar noch mehr kos­tet. Auch die Bür­ger­meis­ter könn­ten ihre Neu­wahl bereits am Wahl­tag von Kreis­tag und Gemein­de­rä­ten statt­fin­den lassen.

Daher hat SBL-Kreis­tags­mit­glied Rein­hard Loos eine Anfra­ge an den Land­rat gestellt, wel­che Pla­nun­gen er hin­sicht­lich sei­ner Amts­zeit und damit des Wahl­ter­mins hat und wel­che Kos­ten eine getrenn­te Neu­wahl des Land­rats ver­ur­sa­chen würde.

Quel­le: Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL)