Geändertes Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim – Unterlagen liegen aus

 

Hochsauerlandkreis / Marsberg. In Marsberg-Westheim soll für die Wassergewinnungsanlage “Brunnen Westheim” wegen der festgestellten tatsächlichen Größe des Einzugsgebietes des Brunnens das Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim erneut festgesetzt werden. Betroffen sind in Marsberg in der Gemarkung Westheim die Flure 1 und 2 ganz oder teilweise.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung, der Erläuterungsbericht sowie die hydrogeologischen Gutachten liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht in der Zeit von Montag, 12. März, bis Donnerstag, 12. April, an folgenden Stellen öffentlich aus:

Betriebsgebäude der Stadtwerke Marsberg, In der Hameke 1b, 34431 Marsberg Kreishaus Meschede des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, 59872 Meschede, Raum 674

Unter http://www.hochsauerlandkreis.de/, Suchbegriff Wasserschutzgebiete, sind die Unterlagen auch online einsehbar. Bis einschließlich Donnerstag, 26. April, können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen bei den Stadtwerken Marsberg oder beim Hochsauerlandkreis erhoben werden. Weitere Informationen sind bei der Unteren Wasserbehörde des HSK unter Telefon 0291/94-1640 erhältlich.