Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber – Kreis­aus­län­der­amt nur bedingt zuständig?

11. Februar 2015
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Am 15. Dezem­ber 2014 schrieb die Kreis­tags­frak­ti­on Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) den Land­rat in sei­ner Funk­ti­on als Chef des Aus­län­der­amts an mit der Bit­te, sechs Fra­gen zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung von Flücht­lin­gen und Asyl­be­wer­bern zu beant­wor­ten. Nach mehr als 1 ½ Mona­ten erhielt die SBL ein Ant­wort­schrei­ben datiert auf den 4. Febru­ar 2015. Dar­in gibt sich die Kreis­aus­län­der­be­hör­de nicht sehr mitteilungsfreudig.

Hier nun der voll­stän­di­ge Wortlaut …

„Zu Ihrer Anfra­ge neh­me ich wie folgt Stellung:

1. Wie vie­le Flücht­lings- und Asyl­be­wer­ber­kin­der (bis zum Alter von 18 Jah­ren) hal­ten sich aktu­ell im Bereich des Kreis­ju­gend­am­tes auf?
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2. Wie und durch wen genau stellt der HSK eine regel­mä­ßi­ge medi­zi­ni­sche Betreu­ung und die Akut­ver­sor­gung von Flücht­lings­kin­dern sicher?
Die Auf­nah­me, Unter­brin­gung und die Betreu­ung zuge­wie­se­ner Asyl­be­wer­ber und Flücht­lin­ge obliegt den Kom­mu­nen. Auch medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen für Flücht­lings- und Asyl­be­wer­ber wer­den als eige­ne ori­gi­nä­re Auf­ga­be von den Städ­ten und Gemein­den nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz erbracht. Ich bit­te Sie daher, sich zur Beant­wor­tung Ihrer Fra­ge an die Städ­te und Gemein­den zu wenden.

3. Wie vie­le von ihnen sind der­zeit so genann­te „unbe­glei­te­te Minderjährige”?
Wer betreut die­se Kin­der und Jugend­li­chen gene­rell und im Krankheitsfall?

Die Ver­tre­tung der Mün­del obliegt einem Vor­mund. Bei Bedarf wer­den Beratungsstellen/​Rechtsanwälte mit einbezogen.

4. Bestehen für Asyl­be­wer­ber und Flücht­lin­ge (Kin­der wie Erwach­se­ne) auch bei chro­ni­schen Krank­hei­ten und bei nicht unmit­tel­bar lebens­be­droh­li­chen Erkran­kun­gen Anspruch und Mög­lich­keit auf eine ange­mes­se­ne medi­zi­ni­sche Versorgung?
Ent­fällt mit Blick auf die Ant­wort zu Fra­ge 2.

5. In wel­cher geeig­ne­ten Form infor­miert der HSK Migran­tin­nen und Migran­ten über ihre Ansprech­part­ner und ihre Rech­te im Krankheitsfall?
Es besteht kei­ne Zustän­dig­keit des HSK (vgl. Ant­wort zu Fra­ge 2).

6. Gibt es beim HSK Über­le­gun­gen, die­se Per­so­nen­grup­pe über Kran­ken­kas­sen zu versichern?
Nein, es besteht kei­ne Zustän­dig­keit des HSK (vgl. Ant­wort zu Fra­ge 2).“

Dazu wenigs­tens drei klei­ne Anmer­kun­gen der SBL/FW:

Frage/​Antwort 3 – Das ist die nach der Zahl der „unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge“. Sie wur­de im Wesent­li­chen nicht beant­wor­tet. „Unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge“ sind Kin­der oder Jugend­li­che, die ohne ihre Eltern oder ande­re erwach­se­ne Ange­hö­ri­ge nach Deutsch­land gekom­men sind. Für sie gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen; denn sie haben inter­na­tio­na­len Kon­ven­tio­nen und natio­na­len Rege­lun­gen zufol­ge Anspruch auf beson­de­ren Schutz. Das HSK-Aus­län­der­amt blieb uns also aus­ge­rech­net die­se Ant­wort schul­dig. Die SBL/FW wird noch ein­mal nachfragen.

Frage/​Antwort 6 – Kei­ne Zustän­dig­keit? Das sehen wir anders. Die SBL/FW-Frak­ti­on und die Frak­ti­on der Grü­nen im Kreis­tag des Hoch­sauer­lands stell­ten daher bei­de Anfang Febru­ar einen Antrag für die Tages­ord­nung der nächs­ten Sit­zung des Gesund­heits- und Sozi­al­aus­schus­ses. Da soll dis­ku­tiert wer­den, ob in Koope­ra­ti­on mit einer Kran­ken­kas­se die Ein­füh­rung einer Gesund­heits­kar­te für Flücht­lin­ge und Asyl­be­wer­ber nach dem „Bre­mer Modell“ in Betracht kommt. Mit die­ser Chip-Kar­te könn­ten zwei Flie­gen mit einer Klap­pe geschla­gen wer­den. Zum einen lie­ße sich so der Zugang der Flücht­lin­ge zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ver­bes­sern, zum ande­ren spart die­ses Ver­fah­ren Ver­wal­tungs­kos­ten. In Ham­burg und Bre­men klappt das pri­ma. Ande­re Kom­mu­nen, wie die Stadt Müns­ter, sind dem Bei­spiel gefolgt.

Gene­rell: Im HSK gibt es zwei Aus­län­der­äm­ter: Eines in der Stadt Arns­berg, das nur für das Stadt­ge­biet zustän­dig ist, und eines im Kreis­haus in Mesche­de, das für die ande­ren 11 Städ­te und Gemein­den zustän­dig ist. Alle all­ge­mei­nen Fra­gen zu Flücht­lings- und Aus­län­der­an­ge­le­gen­hei­ten soll­ten daher im Kreis­haus beant­wor­tet wer­den können…

Über den SBL-Antrag zum “Bre­mer Modell” – und was dar­aus wird – wer­den wir berichten.

PM der Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)