Fast ein Vier­tel: Immer mehr Väter gehen in Eltern­zeit Eltern­geld-Plus und Part­ner­schafts­bo­nus sor­gen für mehr Flexibilität

14. Januar 2015
von Redaktion

logo hskHoch­sauer­land­kreis. Der Trend geht nach oben: Seit Ein­füh­rung des Eltern­gel­des im Jah­re 2010 steigt im Hoch­sauer­land­kreis der Anteil der Väter, der Eltern­zeit beansprucht.

 

Lag zu Beginn der Eltern­geld-Rege­lung der Anteil der Väter bei nur 14 Pro­zent, so erhöh­te sich die­ser im Lau­fe der fol­gen­den Jah­re ste­tig: 2011: 14,5 Pro­zent, 2012: 15 Pro­zent, 2013: 17,4 Pro­zent. Das Jahr 2014 ver­zeich­net den bis­lang höchs­ten Wert der Eltern­geld-Bewil­li­gun­gen für Väter: 23,8 Prozent.

 

Indes ent­schei­det sich die Mehr­heit der Väter nicht für die Höchst­be­zugs­zeit, die bedeu­ten wür­de, sich ein Jahr kom­plett auf den Nach­wuchs zuhau­se zu kon­zen­trie­ren, son­dern für die kür­zes­te Vari­an­te: eine gesetz­li­che Min­dest­be­zugs­zeit von acht Wochen.

 

Zum Hin­ter­grund: Eltern­geld kann nach den augen­blick­lich gel­ten­den Bestim­mun­gen in den ers­ten 14 Lebens­mo­na­ten in Anspruch genom­men wer­den. Ein Eltern­teil kann min­des­tens für zwei Mona­te (Min­dest­be­zugs­zeit) und höchs­tens für 12 Mona­te Eltern­geld in Anspruch neh­men. Es ori­en­tiert sich am bis­he­ri­gen Erwerbs­ein­kom­men und beträgt min­des­tens 300 € und höchs­tens 1.800 € im Monate.

 

Für die ab 01.07.2015 gebo­re­nen Kin­der kann neben den bis­he­ri­gen Leis­tun­gen das Eltern­geldP­lus in Anspruch genom­men wer­den. Außer­dem wird bei Vor­lie­gen der Vor­aus­set­zun­gen ein Part­ner­schafts­bo­nus gewährt.

 

Das Eltern­geldP­lus rich­tet sich an Eltern, die frü­her in den Beruf zurück­keh­ren möch­ten. Es berech­net sich wie das Eltern­geld, beträgt aber maxi­mal die Hälf­te des Eltern­geld­be­trags, der Eltern ohne Teil­zeit­ein­kom­men nach der Geburt zustün­de. Dafür wird für den dop­pel­ten Zeit­raum gezahlt, d.h. ein Eltern­geld­mo­nat = zwei ElterngeldPlus-Monate.

 

Damit pro­fi­tie­ren Eltern vom Eltern­geldP­lus auch über den 14. Lebens­mo­nat des Kin­des hin­aus und gewin­nen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Eine part­ner­schaft­li­che Auf­tei­lung von Fami­lie und Beruf wird mit vier zusätz­li­chen Eltern­geldP­lus-Mona­ten pro Eltern­teil unter­stützt, wenn bei­de Eltern vier Mona­te gleich­zei­tig 25 bis 30 Wochen­stun­den arbei­ten. In glei­cher Wei­se wer­den auch Allein­er­zie­hen­de gefördert:

Arbei­ten sie für min­des­tens vier Mona­te in Teil­zeit zwi­schen 25 und 30 Wochen­stun­den, erhal­ten sie eben­falls vier zusätz­li­che ElterngeldPlus-Monate.