Erst gegen ein Auto, dann in die Böschung

Erst gegen ein Auto, dann in die Böschung

Schmallenberg (Hochsauerland) Dienstagnachmittag wurde eine Verkehrsunfallflucht dank eines engagierten Zeugen schnell aufgeklärt. Der 53-jährige Mann beobachtete, wie ein Fahrradfahrer auf der Poststraße mit seinem Lenker die Kofferraumhaube eines geparkten Pkw streifte und diese dabei beschädigte. Der Radfahrer fuhr danach weiter in Richtung Sunthelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Zeuge setzte sich in sein Auto und fuhr hinter dem Radfahrer her. In Fleckenberg konnte er ihn letztlich anhalten und auf den Unfall ansprechen. Gemeinsam fuhren sie zurück zur Unfallstelle und holten die Polizei. Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnten sie im Atem des Radfahrers Alkohol riechen. Der Alcotest brachte ein Ergebnis von rund 1,24 Promille. Dem Radfahrer wurde daher ein Blutprobe entnommen und er durfte nicht mehr weiterfahren. Auffällig war das verschmutze und dreckige Hemd des Radfahrers. Darauf angesprochen räumte er ein, auf dem Weg nach Fleckenberg noch in eine Böschung gefallen zu sein. Auch wenn generell noch ein Wert von 1,6 Promille für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern gilt, bleibt zu berücksichtigen, dass es bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auch für Radfahrer schon ab 0,3 Promille teuer werden kann. Ein verschrammtes Auto und einen Sturz in die Böschung konnten hier zweifelsohne als solche Ausfallerscheinungen gewertet werden.