Ermittlungsstand im Rahmen des tödlichen Verkehrsunfalls im Verlauf der Landstraße 840

Meschede (Hochsauerland) – Am 16. Februar 2014 kam es auf der Landstraße 840 zwischen Meschede-Berge und Meschede-Visbeck zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fußgänger tödlich verletzt wurde. Eine weitere Fußgängerin erlitt schwere Verletzung, ebenso der Fahrer des beteiligten Pkw (wir berichteten am 16.02.2014).

 

Nach den bisherigen Ermittlungen des Verkehrskommissariats der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist von folgendem Geschehensablauf auszugehen: Der 24-jährige Mann besuchte eine Feier in der Schützenhalle in Berge. Wenige Minuten vor dem tragischen Unfall stieg er in seinen Wagen ein, den er in unmittelbarer Nähe der Schützenhalle geparkt hatte, und setzte diesen zum Ausparken zurück.

Dabei kam es zunächst zu einer Beschädigung eines Außenspiegels durch die Berührung mit einem Geländer, wobei aber kein Fremdschaden entstand. Um das Auto zu wenden, fuhr der junge Mann weiter rückwärts und prallte mit dem Heck gegen eine angrenzende Mauer. Durch die Wucht des Aufpralls zersplitterte die Heckscheibe des Wagens. Ohne sich um den Unfall zu kümmern, fuhr der 24-Jährige vorwärts auf die Landstraße 840 in Richtung Visbeck.

 

Nur wenige hundert Meter weiter kam es dann zwischen Berge und Visbeck zu dem Verkehrsunfall, bei dem die beiden Fußgänger, die zu Fuß in Richtung Visbeck gingen und ebenfalls aus Berge kamen, von dem Pkw erfasst wurden. Auch an diesem Unfallort hielt der Autofahrer nicht an, sondern fuhr weiter im Verlauf der Landstraße 840.

Allerdings geriet er nur wenige hundert Meter weiter nach rechts auf die Bankette neben der Strecke und prallte in der Folge gegen einen Baum, wo er dann von einem Zeugen gefunden wurde.

 

Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde dem jungen Autofahrer eine Blutprobe entnommen, um festzustellen, ob er zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden hat. Nach Analyse der Probe steht fest, dass sich der Mann alkoholisiert hinter das Steuer seinen Wagens gesetzt hat und losgefahren ist.

 

Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats, in deren Rahmen mehr als 40 Personen befragt und vernommen worden sind, haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es sich um mehr als einen tragischen Verkehrsunfall handelt. Ebenfalls gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich zum Zeitpunkt des Unfalls eine zweite Person im Pkw befunden hat.