Ein­nah­men der RLG aus dem Sozi­al­ti­cket blei­ben vor­erst ein Rätsel

16. März 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Letz­te Woche stell­ten wir die Anfra­ge der SBL/FW-Frak­ti­on zu dem viel­leicht nicht mehr lan­ge exis­tie­ren­den Mobi­Ti­cket vor …
Klick:
http://​sbl​-frak​ti​on​.de/​?​p​=​7​329

… und ver­spra­chen einen Bericht über die Ant­wort der Kreisverwaltung.

Nun ist die Ant­wort da. Wir stel­len hier DAS Schrei­ben der Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit „Regio­nal-ent­wick­lung, Wirt­schafts­för­de­rung (WFG) vom 03.03.2017 schnör­kel­los ein:

„Sehr geehr­ter Herr Loos,

Ihre Anfra­ge vom 24.02.16 beant­wor­te ich wie folgt:

Zu 1. Die berei­nig­te Net­to­ein­nah­me für die RLG Regio­nal­ver­kehr Ruhr-Lip­pe nach Aus­ga­be der Tickets für die Mona­te Janu­ar und Febru­ar ist noch nicht bekannt. Aus­gleich­an­sprü­che der erlös­ver­ant­wort­li­chen Part­ner für die Nut­zung von Zug und Bus sind bis­her nicht formuliert.
Fra­gen der Ein­nah­me­auf­tei­lung wur­den bedingt durch den hohen Zeit­druck und die im Vor­feld feh­len­den Daten zu Nach­fra­ge und kon­kre­ter Nut­zung zunächst zurück gestellt, um in ers­ter Prio­ri­tät die recht­zei­ti­ge und stö­rungs­freie Ein­füh­rung eines ein­fa­chen Ticket­an­ge­bots gewähr­leis­ten zu können.

Zu 2. Die Situa­ti­on im Kreis Soest ent­spricht der im Hoch­sauer­land­kreis, sodass auch für den Kreis Soest kei­ne ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen mög­lich sind.

Zu 3. Die Daten zur Nut­zung des Mobi­Ti­ckets getrennt für die ein­zel­nen Grup­pen der Berech­tig­ten gemäß För­der­richt­li­nie des Lan­des NRW konn­ten noch nicht aus­ge­wer­tet wer­den. Die RLG stellt eine ent­spre­chen­de Aus­wer­tung vor­aus­sicht­lich für Mai 2017 in Aussicht.“

Zum bes­se­ren Ver­ständ­nis, das waren und sind die drei Fra­gen der Sau­er­län­der Bürgerliste:
„1. Wel­che Ein­nah­men aus der Aus­ga­be die­ser Tickets ver­blie­ben im Janu­ar 2017 und im
Febru­ar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abfüh­rung der antei­li­gen Ein­nah­men an
die ande­ren Ver­kehrs­trä­ger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die ent­spre­chen­den Ein­nah­men der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie tei­len sich die aus­ge­ge­be­nen Tickets in den bei­den Mona­ten auf die Grup­pen der
Berech­tig­ten auf:
– Emp­fän­ger von Leis­tun­gen nach Sozi­al­ge­setz­buch II,
– Emp­fän­ger von Leis­tun­gen nach Sozi­al­ge­setz­buch XII,
– Emp­fän­ger von Hil­fe zum Lebens­un­ter­halt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Emp­fän­ger von Leis­tun­gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahr­schein­lich wer­den wir dazu noch ein­mal etwas schreiben …

Auch im Wirt­schafts­aus­schuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kos­ten für das und die Ein­nah­men aus dem Mobi­Ti­cket ein The­ma. Die SBL/FW-Frak­ti­on kri­ti­sier­te erneut, dass der Kreis­tag – auf Vor­schlag der Kreis­ver­wal­tung – eine sehr teu­re Vari­an­te für das kreis­wei­te Ticket beschlos­sen hat­te. Zu den 30 Euro Eigen­bei­trag kommt ein monat­li­cher Zuschuss von 55,96 Euro. Die­sen erhält die Kreis­kas­se bis­her durch einen Zuschuss des Lan­des NRW refi­nan­ziert. Den Ver­kehrs­trä­gern flie­ßen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als ech­te Mehr­ein­nah­me der RLG den vom HSK aus­zu­glei­chen­den Ver­lust der RLG redu­ziert, konn­te die Kreis­ver­wal­tung auch in der Aus­schuss­sit­zung noch nicht beantworten.

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)