Die Ant­wort blei­ben wir wei­ter schuldig …

25. Dezember 2016
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Die Ant­wort blei­ben wir wei­ter schuldig …

Unnö­ti­ge Kos­ten durch erschwer­ten Arbeitsmarktzugang
Im Som­mer 2015 ver­öf­fent­lich­te des Arbeits­krei­ses Asyl (AK Asyl) Schät­zun­gen über die Sum­me der zusätz­li­chen Kos­ten für Asyl­su­chen­de und Flücht­lin­ge, die kei­nen Arbeits­markt­zu­gang erhal­ten. Dem­nach belie­fen sie sich allein in einem ein­zi­gen Land­kreis auf rund 3,8 Mil­lio­nen Euro pro Jahr.
Die Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) frag­te sich damals und fragt sich bis heu­te, ob die­se Aus­ga­ben nicht redu­ziert wer­den könn­ten. War­um lie­gen für Geflüch­te­te die Hür­den zur Auf­nah­me einer Erwerbs­tä­tig­keit so hoch? Von einem erleich­ter­ten Zugang zum Arbeits­markt wür­den doch nicht nur Geflüch­te­te pro­fi­tie­ren, son­dern vor allem auch Unter­neh­men und Steuerzahler.

Die Zeit vergeht …
Nach­dem die oben genann­te Mel­dung publik war, also vor weit über einem Jahr, schrieb die Kreis­tags­frak­ti­on Sauer­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) am 11. August 2015 Land­rat Dr. Karl Schnei­der an und stell­te ihm bzw. sei­ner Behör­de zwei Fragen:
• Wie vie­le Men­schen im Bereich Ihrer Kreis­aus­län­der­be­hör­de dür­fen auf­grund einer feh­len­den Arbeits­er­laub­nis der­zeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffent­li­chen Finanz­mit­teln zu tra­gen­den Mehr­aus­ga­ben für die im Bereich des Kreis­aus­län­der­amts leben­den Men­schen mit Dul­dung, die wegen einer feh­len­den Arbeits­er­laub­nis nicht arbei­ten dür­fen im Ver­gleich dazu, dass sie eine Erwerbs­tä­tig­keit aus­üben würden?
…. und war­te­te, war­te­te, war­te­te …. etwa 16 (!!) Mona­te lang bis Dezem­ber 2016. An der Län­ge des Ant­wort­tex­tes kann es nicht gele­gen haben…

Kur­ze Variante
Zusam­men­ge­fasst könn­te die Ant­wort aus dem Kreis­haus (mit dem Datum vom 05.12.2016) so lauten:
• Wir wis­sen es nicht.
• Wir wis­sen es nicht.

Lan­ge Variante
Wer es trotz­dem genau­er wis­sen möch­te, hier das kom­plet­te (!!) Schrei­ben der Kreis­ver­wal­tung mit Datum vom 05.12.2016:

„Ihre Anfra­ge gem. 5 11 GeschO für den Kreis­tag des Hochsauerlandkreises;
hier: Mehr­aus­ga­ben für Men­schen mit Dul­dung, die kei­ne Arbeits­er­laub­nis haben vom 11.08.2015

Sehr geehr­ter Herr Loos,

ich kom­me zurück auf Ihre Anfra­ge vom 11.08.2015 und mei­ne Zwi­schen­nach­richt vom 27.08.2015.

Der Arbeits­markt­zu­gang von Flücht­lin­gen rich­tet sich nach ihrem auf­ent­halts­recht­li­chen Sta­tus. Kein Arbeits­markt­zu­gang besteht bei­spiels­wei­se für die Zeit des Auf­ent­hal­tes in einer Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung und für Gedul­de­te, die das Abschie­be­hin­der­nis sel­ber zu ver­tre­ten oder ihre Mit­wir­kungs­pflich­ten bei der Besei­ti­gung des Abschie­bungs­hin­der­nis­ses ver­letzt haben.
Für Asyl­be­wer­ber und Gedul­de­te aus siche­ren Her­kunfts­staa­ten gilt seit dem 24. Okto­ber 2015 ein Arbeits­ver­bot, wenn der Asyl­an­trag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde.

Zu den Fra­gen im Einzelnen:

1. Wie vie­le Men­schen im Bereich Ihrer Kreis­aus­län­der­be­hör­de dür­fen auf­grund einer feh­len­den Arbeits­er­laub­nis der­zeit nicht arbeiten?
Wie beschrie­ben, wer­den Arbeits­ver­bo­te nicht nur durch die Aus­län­der­be­hör­de ver­hängt; im Regel­fall ist der Zugang zum Arbeits­markt bereits kraft Geset­zes untersagt.
Zu die­ser Fra­ge­stel­lung wer­den daher kei­ne geson­der­ten Sta­tis­ti­ken geführt.

2. Wie hoch sind die aus öffent­li­chen Finanz­mit­teln zu tra­gen­den Mehr­aus­ga­ben für die im Bereich des Kreis­aus­län­der­amts leben­den Men­schen mit Dul­dung, die wegen einer fehlenden
Arbeits­er­laub­nis nicht arbei­ten dür­fen im Ver­gleich dazu, dass sie eine Erwerbs­tä­tig­keit aus­üben würden?
Die Gewäh­rung von Geld­leis­tun­gen an zuge­wie­se­ne aus­län­di­sche Flücht­lin­ge bzw. Asyl­be­wer­ber obliegt den Kom­mu­nen. Ich bit­te Sie daher, sich mit die­ser Fra­ge an die Städ­te und Gemein­den zu wenden.“

Anmer­kung:
Die ‘Ant­wort’ aus dem Kreis­haus ent­hält von “Der Arbeits­markt­zu­gang” bis “zu wen­den” – ohne die Tex­te der Fra­gen – ins­ge­samt 124 Wör­ter, die wir nach 481 Tagen War­te­zeit erhiel­ten. Das ent­spricht einer Bear­bei­tungs­dau­er von 3,88 Tagen je Wort, also schaff­te die Kreis­ver­wal­tung weni­ger als 2 Wör­ter je Woche …

PM der Sauer­län­der Bür­ger­kis­te (SBL/FW)