Der Stadt Sun­dern lie­gen ver­mehrt Hin­wei­se vor, dass Anpflan­zun­gen von pri­va­ten Flä­chen auf öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen ragen

7. Juli 2018
von Redaktion

„Rück­schnitt von Ästen und Zwei­gen, die auf öffent­li­che Stra­ßen, Wege und Plät­ze ragen sowie Bewuchs der öffent­li­chen Stra­ßen und Geh­we­ge durch Unkraut.

 Der Stadt Sun­dern lie­gen ver­mehrt Hin­wei­se vor, dass Anpflan­zun­gen von pri­va­ten Flä­chen auf öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen ragen. Viel­fach ist die Benut­zung des Bür­ger­stei­ges oder Stra­ße nur ein­ge­schränkt mög­lich, da das Licht­raum­pro­fil (2,50m über Bür­ger­stei­ge, 4,00m über Stra­ßen) nicht frei­ge­hal­ten wird.

Zusätz­lich sind die Geh­we­ge und Fahr­bahn­rän­der durch den Bewuchs von Unkraut ver­schmutzt. Durch den Bewuchs kann teil­wei­se das Was­ser nicht ord­nungs­ge­mäß über die Ent­wäs­se­rungs­rin­nen abge­führt werden.

Die Eigen­tü­mer der betrof­fe­nen Flä­chen wer­den gebe­ten, den Über­wuchs bzw. Bewuchs bis Mit­te Juli 2018 zu entfernen.

Soll­te bei den Nach­kon­trol­len wei­ter­hin ein Über-/Be­wuchs fest­ge­stellt wer­den, wird die Stadt Sun­dern die Eigen­tü­mer gezielt anschrei­ben und auf­for­dern, die­sen zu entfernen.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie bei Herrn Lot­ze, Tel. 02933/81–304“