Der Angelschein

Der Angelschein

Erst die Bürokratie, dann der Angelspaß Meschede (Hochsauerland) Wenn man in Deutschland in irgendeinem Gewässer angeln und fischen möchte, benötigt man zuerst einmal einen Angelschein, wenn es sich nicht um private Gewässer handelt (die Zustimmung des Besitzers vorausgesetzt). Der Begriff Angelschein ist nur im Volksmund üblich, denn eigentlich ist damit ein Fischereischein gemeint. Ein Fischereischein oder Angelschein erlaubt es dem Besitzer, in deutschen Gewässern dem Angelsport nachzugehen. Ausgestellt wird ein Angelschein in NRW von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Grundvoraussetzung für den Erwerb eines Angelscheins ist die erfolgreich absolvierte Fischereiprüfung, die auch als Sportfischerprüfung oderAngelprüfung bezeichnet wird. Erst nachdem man die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist es möglich, einen Angelschein, also Fischereischein, zu beantragen.

Fischereischein und Gewässerschein In Deutschland ist für das Ausüben des Angelsports zudem ein Gewässerschein Voraussetzung. Dieser bezeugt die Erlaubnis, dass der Besitzer angeln darf, jedoch nicht die Fähigkeit, dass der Besitzer tatsächlich angeln kann. Ausgestellt wird ein Gewässerschein stets vom Besitzer des Gewässers, in dem geangelt werden soll. Die Fischerei fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes. Aus diesem Grund wird ein Gewässerschein in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich genannt. Wie bereits erwähnt wurde, ist ein Fischereischein notwendige Grundlage für das rechtmäßige Ausübung des Angelsports. Eine Ausnahme bildet hierbei Niedersachsen. Hier ist, neben einem Gewässerschein, nur ein Fischerprüfungszeugnis notwendig, um rechtmäßig angeln zu dürfen. Die Fischereigesetze der anderen Bundesländer setzen jedoch einen Fischereischein voraus, damit ein Gewässerschein erworben werden kann. Der Angelschein – oder Fischereischein – wird erst nach erfolgreich absolvierter Prüfung durch der jeweils zuständigen unteren Fischereibehörde verliehen. Kostenlos ist ein Fischereischein natürlich nicht; je nach Bundesland fallen unterschiedliche Verwaltungsgebühren für den Besitzer an.

Nach gutem Fischerprüfungszeugnis folgt der Angelschein Nach erfolgreichem Absolvieren der Fischerprüfung wird der Fischereischein ausgestellt. Nach Bestehen des Lehrgangs wird ein vorläufiges Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, was beim zuständigen Ordnungsamt eingereicht werden muss, damit der Fischereischein ausgestellt werden kann.

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