Bünd­nis für Fami­lie in Mesche­de – Arbeits­kreis „Leben im Alter“

12. Februar 2013
von Redaktion

Vor­trag zum The­ma „Eltern­un­ter­halt“

Mesche­de (Hoch­sauer­land)  Wird ein Mensch pfle­ge­be­dürf­tig, ist dies oft mit Kos­ten ver­bun­den, die Ren­te und Ver­mö­gen nicht immer decken, ins­be­son­de­re, wenn ein Heim­auf­ent­halt not­wen­dig wird. Wenn das eige­ne Ein­kom­men bzw. Ver­mö­gen nicht mehr aus­reicht, tritt das Sozi­al­amt zwar in Vor­leis­tung, ver­sucht aber, die gezahl­ten Beträ­ge von Beschenk­ten bzw. unter­halts­pflich­ti­gen Kin­dern zurück zu fordern.

Wer muss wel­chen Teil der Pfle­ge­kos­ten tra­gen? Wo lie­gen die Gren­zen der Leis­tungs­fä­hig­keit? Und wel­ches Schon­ver­mö­gen wird nicht ange­tas­tet? Die­se und ande­re Fra­gen beant­wor­tet Inge­borg Hein­ze, Juris­tin und Dipl. Öko­no­min, am Mitt­woch, 27. Febru­ar, um 14.30 Uhr im Gemein­sa­men Kir­chen­zen­trum (Kas­ta­ni­en­weg 6 in Mesche­de). Bereits ab 14 Uhr besteht Gele­gen­heit, bei einer Tas­se Kaf­fee mit­ein­an­der ins Gespräch zu kommen.

In ihrem Vor­trag zum The­ma „Eltern­un­ter­halt“ stellt Inge­borg Hein­ze auch dar, wel­che Mög­lich­kei­ten zur recht­zei­ti­gen Vor­sor­ge es gibt, um die Kos­ten­be­las­tung zu sen­ken und die Ver­äu­ße­rung von Ver­mö­gen wie etwa des Eltern­hau­ses zu ver­mei­den. Der Ein­tritt zur Ver­an­stal­tung des Arbeits­krei­ses „Leben im Alter“ des Loka­len Bünd­nis­ses für Fami­lie in Mesche­de ist kos­ten­frei, eine Anmel­dung nicht erfor­der­lich. Die Ver­an­stal­tung wird unter­stützt durch die „Spar­kas­sen-Finanz­grup­pe –Bera­tungs­dienst Geld und Haushalt“.