Brü­cken in Sun­dern wer­den häu­fig kontrolliert

24. August 2018
von Redaktion

Sun­dern. Der schreck­li­che Brü­cken­ein­sturz in Genua hat auch im Sun­der­aner Rat­haus zu erhöh­ter Auf­merk­sam­keit geführt. Zwar wer­den auch bis­her schon alle 140 Brü­cken und Inge­nieur­bau­wer­ke wie Stütz­mau­ern u.ä. wie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben alle drei Jah­re kon­trol­liert und alle sechs Jah­re einer beson­ders gründ­li­chen Prü­fung unter­zo­gen. Alle Bau­wer­ke, die im Katas­ter eine „Schul­no­te” schlech­ter als 3,0 erhal­ten haben, wer­den zusätz­lich jähr­lich geprüft. Brü­cken, die einen Scha­den auf­wei­sen, wer­den ent­we­der gesperrt oder müs­sen saniert wer­den. Dabei han­delt es sich vor­wie­gend um Brü­cken im Ver­lauf von Wirt­schafts­we­gen, die für die All­ge­mein­heit von wenig Inter­es­se sind, aber für die betrof­fe­nen Anlie­ger Umwe­ge und Stress zur Fol­ge haben.

Dass die Sicher­heit der Brü­cken Vor­rang hat vor Spar­an­stren­gun­gen zur Haus­halts­sa­nie­rung, ist für Bür­ger­meis­ter Ralph Bro­del selbstverständlich.

Im Zuge der Infor­ma­ti­on über Brü­cken und Inge­nieur­bau­wer­ke wies Stadt­pla­ner Lars Ohlig dar­auf hin, dass man zur­zeit erfasst, wel­che Stütz­mau­ern und ande­re Inge­nieur­bau­wer­ke sich in städ­ti­scher Hand befin­den und wel­che in Pri­vat­be­sitz sind. Das geht aus den alten Unter­la­gen nicht immer klar her­vor. Auch wei­te­re Bau­wer­ke im öffent­li­chen Raum wie Mai­bäu­me, Skulp­tu­ren etc. müs­sen erfasst und zuge­ord­net wer­den, denn auch dort besteht eine Sicherungspflicht.