Bal­ve: Sper­rung der Brü­cke über die B 229 für Fahr­zeu­ge über 7,5 t

26. Januar 2015
von Redaktion

Balve/​Menden/​Sundern – Dorf​in​fo​.de berich­te­te (Straßen.NRW) Die Gewöl­be­brü­cke im Zuge der B 229 über die Hön­ne bei Bal­ve-Sans­sou­ci wur­de von der Pro­jekt­grup­pe „Brü­ckener­tüch­ti­gung“ nach­ge­rech­net mit dem Ergeb­nis, dass das Bau­werk für die bis­her zuläs­si­ge Belas­tungs­klas­se nicht mehr nach­ge­wie­sen wer­den kann.

Unter ande­rem sind im Schei­tel eines der Bögen der Brü­cke deut­lich sicht­ba­re Riss­schä­den auf­ge­tre­ten, die bis unmit­tel­bar unter die Fahr­bahn­plat­te rei­chen. Es wur­de eine Sper­rung des Bau­wer­kes auf 7,5 t fest­ge­setzt und eine ent­spre­chen­de Umlei­tungs­stre­cke für den Schwer­last­ver­kehr aus­ge­schil­dert. Kon­struk­tiv soll zur Wie­der­her­stel­lung der Trag­fä­hig­keit kurz­fris­tig eine Not­un­ter­stüt­zung errich­tet werden. 

Für einen ein­ge­schränk­ten Nut­zer­kreis – Fahr­zeu­ge des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs und Ret­tungs­fahr­zeu­ge sowie land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge – bleibt das Bau­werk per Son­der­ge­neh­mi­gung befahrbar.

Die­se Beschrän­kung auf Ein­zel­fäl­le dient der abso­lu­ten und kon­trol­lier­ba­ren Beschrän­kung der Über­gangs­fre­quen­zen von Güter­ver­kehr auf der Brü­cke. Es ist eine sehr sta­bi­le, beherrsch­ba­re und siche­re Per­spek­ti­ve bis zur Ver­stär­kung der Brü­cke erfor­der­lich, da genaue Erkennt­nis­se über ver­blei­ben­de Sicher­hei­ten infol­ge vor­han­de­ner Mate­ri­al­kon­sis­tenz feh­len. Wenn bei den ange­ord­ne­ten wöchent­li­chen Brü­cken­prü­fung nega­ti­ve Ver­än­de­run­gen am Trag­sys­tem fest­ge­stellt wer­den, ist eine Voll­sper­rung unab­wend­bar. Daher kann auf eine sehr vor­sich­tig abge­wo­ge­ne restrik­ti­ve Vor­ga­be für den Güter­ver­kehr nicht ver­zich­tet werden.

Die Umlei­tungs­stre­cke über Sun­dern (ca. 34 Mehr­ki­lo­me­ter) ist mit allen betei­lig­ten Behör­den und auch der RNL Sau­er­land-Hoch­stift abge­stimmt. Alter­na­ti­ven zu die­ser Stre­cke exis­tie­ren nicht.

Wegen der ver­kehr­lich schwie­ri­gen Situa­ti­on am Kreu­zungs­punkt der Umlei­tungs­stre­cke der B 229/L686 in Lan­gen­holt­hau­sen wird die­ser Punkt tem­po­rär signalisiert. 

Die Umlei­tungs­re­ge­lung gilt ab Frei­tag, 30.01.2015, 8:00 Uhr.