Stadt Arnsberg informiert: Verkehrssicherungsmaßnahmen zur Hüstener Kirmes

Arnsberg. Zum Start der Hüstener Kirmes am kommenden Freitag, 8. September, hat die Stadt Arnsberg einige Maßnahmen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs im Stadtteil Hüsten erlassen, die ein Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden gewährleisten und zudem für einen gefahrlosen Besuch des Volksfestes sorgen sollen. So ist bereits seit mehreren Tagen die Zufahrt zum Kirmesplatz sowie zum neuen Parkplatz der Petrischule (Klinikum Hochsauerland) in Hüsten für den Verkehr gesperrt. Die Parkplätze auf der sog. Riggenweide in Hüsten stehen wegen der Veranstaltung nicht zur Verfügung. Rettungswege für die Feuerwehr usw. sind entsprechend gekennzeichnet und unbedingt frei zu halten. Während der Kirmes wird die Zufahrt zur Riggenweide durch Posten kontrolliert und geregelt.

Geschwindigkeitsmesseinrichtungen an der Brücke am Kirmesplatz

Von Freitag bis Mittwoch, 8. bis 13. September, werden auf der Arnsberger Straße in Hüsten Hinweisschilder „Veranstaltung“ sowie „Fußgänger auf Fahrbahn“ aufgestellt. Im Zuge dessen wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung „20 km/h“ für die direkte Umgebung des Veranstaltungsplatzes ausgesprochen. Geschwindigkeitsmesseinrichtungen sollen an der Brücke am Kirmesplatz die Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit erleichtern. Darüber hinaus gilt im Bereich des Kirmesplatzes ein beidseitiges Halteverbot mit dem Zusatz „Rettungsweg“.

Erstmals Parkverbot auf den angrenzenden Grünflächen 

Rechtsseitig der „Bahnhofstraße“/“Arnsberger Straße“ in Richtung Kirmesplatz werden temporäre Stellplätze für Taxen ausgewiesen. Dazu muss auch der dort verlaufende Radweg in Anspruch genommen werden. Radverkehr kann an dieser Stelle aber trotzdem noch erfolgen. Im Bereich des ehemaligen Kiosks („Charlotte Hilpert“) gilt beiderseitig ein absolutes Halteverbot, die Wege sind als Rettungswege für die Feuerwehr frei zu halten. Sämtliche Rasenfläche im Bereich des Kirmesgeländes stehen nicht als Park- oder Halteplätze zur Verfügung. Für Radfahrende sowie berechtigte Anlieger ist ein Passieren möglich.

Das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg kontrolliert die temporär ausgesprochenen Halte- und Parkverbote und wird eine Missachtung entsprechend sanktionieren. Verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Die Stadt Arnsberg bittet um Verständnis und um die Beachtung der ausgesprochenen Beschränkungen.

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Stadt Arnsberg)