Öffentliche Auslegung der Genehmigungsanträge zur geplanten Windkraft in Müschede und Wennigloh

Arnsberg. Die Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG informiert, dass am 17.02.2022, der Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, die Ergänzung der Antragsunterlagen durch die Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG zu den geplanten Windkraftanlagen in Müschede und Wennigloh, öffentlich bekannt gemacht hat.

Die gesamten Antragsunterlagen inkl. den Ergänzungen, können ab dem 24.02.22 bis einschließlich dem 24.03.2022, ins Schriftform, bei der Stadtverwaltung Arnsberg und dem Hochsauerlandkreis, sowie online auf der Homepage des Hochsauerlandkreises eingesehen werden. In der Zeit vom 24.02.2022 bis 25.04.2022 besteht ferner die Möglichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben.

Alle bisher im Verfahren vorgebrachten Einwendungen behalten Ihre Gültigkeit. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Genehmigungsbehörde über den Fortgang des weiteren Verfahrens, insb. etwaige Erörterungstermine entscheiden und informieren.

 

 

 

 

 

 

 

(Quelle: Windkraft-Wicheln-Wennigloh)
(Vorschaubild: Frank Albrecht/Archiv)