Osterfeuer finden nicht statt / Privates Abbrennen ist nicht gestattet / Keine Versammlungen erlaubt
Arnsberg. Die Stadt Arnsberg weist auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hin, nachdem das Entzünden von traditionellen Osterfeuern in diesem Jahr ausdrücklich verboten ist.
Verbot aufgrund der Pandemielage
Als so genannte Brauchtumsfeuer sind Osterfeuer als Veranstaltung von Vereinen und Initiativen in den letzten Jahren erlaubt gewesen. Das Ministerium erklärt aber, dass aufgrund der aktuellen Pandemielage sämtliche Zusammenkünfte von Menschen aus Infektionsgründen unterbunden werden sollen. Aus diesem Grund können auch die Brauchtumsfeuer erneut nicht stattfinden. Das private Abbrennen von Feuern mit z.B. Gartenabfällen ist aufgrund des Landesimmisionsschutzgesetzes ohnehin verboten.
Aufgrund der aktuellen Pandemielage mit drastisch steigenden Infektionszahlen sind private Treffen derzeit behördlich stark eingeschränkt worden. Versammlungen von Menschen außerhalb der gesetzlich zugelassenen Zahl sind nicht erlaubt.
Dringende Bitte um Beachtung
Die Stadt Arnsberg bittet die Bürger*innen dringend um Beachtung dieser Einschränkungen und Verbote. Sie dienen dem eigenen Schutz vor einer Corona-Infektion und sollen helfen, als ein zusätzlicher Baustein die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden.