Jetzt noch für den Umwelt- und Klimaschutzpreis bewerben

Bewerbungsfrist endet bald

Die Stadt Arnsberg und das Unternehmen innogy haben bereits im Mai für das Stadtgebiet Arnsberg den Umwelt- und Klimaschutzpreis mit Preisgeldern in einer Höhe von insgesamt 5.000 Euro ausgelobt. Am 15. Oktober 2020 endet die Bewerbungsfrist. Schulen, Kindergärten, Vereine, natürliche oder juristische Personen, Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Firmen, oder Institutionen, die innerhalb der Stadt Arnsberg tätig wurden sind teilnahmeberechtigt und können bis dahin ihr Projekt einreichen. In Zeiten des Corona-Virus ist die Umsetzung von Projektideen hier sicherlich eine besondere Herausforderung. Umso mehr sollten entsprechend angepasste Maßnahmen gewürdigt werden.

Preis kann an Bürger, Vereine, Institutionen und Firmen vergeben werden

Es können Projekte, die den Klima- und Umweltschutz in der Stadt Arnsberg voranbringen bzw. vorangebracht haben, ausgezeichnet werden. Bürger, Vereine, Institutionen und Firmen können zeigen, wie sie vor Ort mit konkreten Projekten die Umwelt schonen und sich für den Klimaschutz einsetzen. Hierbei kann es sich um Projektideen, Initiativen oder praktische Aktivitäten handeln. Angesprochen sind beispielsweise folgende Themenbereiche: Klimaschutz und Energie, Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Versorgung, Mobilität und Verkehr, Tourismus.

Bewerben bis 15.10. bei der Stadt Arnsberg

Bewerbungen sollten in schriftlicher Form unter Angabe des Stichwortes “”innogy Umwelt- und Klimaschutzpreis” bis zum 15.10. bei der Stadt Arnsberg, Fachdienst Umwelt, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg oder per Email anumwelt@arnsberg.deeingehen. Besondere Antragsunterlagen sind nicht erforderlich. Der ausgewählte Themenbereich ist zu erläutern, Arbeiten / durchgeführte Projekte sollten in geeigneter Weise dokumentiert werden. Mit der Abgabe der Unterlagen erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass ihre Arbeiten bei Bedarf veröffentlicht werden.

Eine Jury wird die Bewerbungen bewerten und eine Entscheidung über die Preisvergabe und Höhe der Einzelpreise treffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.