Bebauungsplanentwürfe “Gut Nierhof III” und “Bahnhof Neheim-Hüsten” liegen öffentlich aus

Offenlegung bis 23. Juli

Arnsberg. Bis zum einschließlich 23.07.2021 liegen mehrere Entwürfe von Bauleitplänen mit u. a. Begründungen und Umweltberichten im Wartebereich des Foyers im Rathaus, Rathausplatz 1, öffentlich aus.

Konkret können sich Interessierte über den Entwurf des Bebauungsplanes V 13 “Gut Nierhof III” im Stadtbezirk Voßwinkel und über den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Arnsberg informieren. Ziel dieser Planverfahren ist es, im westlichen Arnsberger Stadtgebiet dringend benötigte Gewerbeflächen zu entwickeln.

Weitere Bebauungspläne einzusehen

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 “Bahnhof Neheim-Hüsten” und den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einzusehen. Hintergrund dieser Planverfahren ist die Umwandlung von Flächen im Umfeld des Bahnhofs Neheim-Hüsten, die nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigt werden, in Gewerbe- und Mischgebietsflächen bzw. in eine P+R- bzw. B+R-Anlage.

Stellungnahmen zu diesen Bauleitplanverfahren können bis zum 23.07.2021 insbesondere schriftlich, per E-Mail an stadtplanung@arnsberg.de oder zur Niederschrift beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung|Geodaten|Bewertungsstelle vorgebracht werden.

Die Planentwürfe können auch im Internet unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung zur Einsicht aufgerufen werden.

 

(Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis)