Anzeigepflicht für Brauchwasseranlagen

Hochsauerlandkreis. Für Brauchwasseranlagen gibt es besondere Betriebsanforderungen. Darauf weist das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises wegen der aktuellen Trinkwasserbeeinträchtigung in Hemer hin. Brauchwasseranlagen sind anzeigepflichtige Anlagen, die neben dem öffentlichen Trinkwasseranschluss in einem Haushalt betrieben werden.

 

In Brauchwasseranlagen wird beispielsweise das von den Dächern oder Hofflächen ablaufende Niederschlagswasser gesammelt und für die Toilettenspülung oder für die Gartenbewässerung verwendet. Häufig werden diese Anlagen neben einem bestehenden Trinkwasseranschluss betrieben. Brauchwasser weist vor allem in bakteriologischer Hinsicht keine Trinkwasserqualität auf. Bei unmittelbaren Verbindungen zur Trinkwasser-Installation des Hauses ist die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassers gegeben. Daher darf zwischen beiden Anlagen keine direkte Verbindung bestehen.

 

Nach der Trinkwasserverordnung besteht eine Anzeigepflicht für alle Brauchwasseranlagen. Die Errichtung oder Wiederinbetriebnahme einer Brauchwasseranlage, die im Haushalt zusätzlich zur Trinkwasserleitung installiert wird, ist dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Bestehende Anlagen müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich nachgemeldet werden. Unterbleibt die Anzeige, kann ein Bußgeld verhängt werden.

 

Weitere Informationen und das Anzeigeformular sind unter www.hochsauerlandkreis.de, Rubrik „Brauchwasser-Anlagen“ abrufbar. Die Betreiber können sich aber auch direkt an das Kreisgesundheitsamt, Telefon 0291/94-1215, wenden.