Anmel­dung zur Jägerprüfung

20. Januar 2014
von Redaktion

Mesche­de.  Die Jäger­prü­fung 2014 fin­det ab Mon­tag, 28. April, im Hoch­sauer­land­kreis statt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind spä­tes­tens bis Don­ners­tag, 27. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de zu rich­ten. Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro bei­zu­fü­gen. Für Rück­fra­gen steht die Unte­re Jagd­be­hör­de unter der Tele­fon­num­mer 0291/94–1366 zur Verfügung.