Anmel­dung zur Jägerprüfung

30. Januar 2018
von Redaktion

 

pix­a­bay

Mesche­de. Die dies­jäh­ri­ge Jäger­prü­fung wird ab Mon­tag, 23. April, im Hoch­sauer­land­kreis durch­ge­führt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind spä­tes­tens bis Frei­tag, 23. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de zu rich­ten. Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro bei­zu­fü­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind im Inter­net unter http://​www​.hoch​sauer​land​kreis​.de/ (Suche: Jagd­we­sen) oder unter der Tele­fon­num­mer 0291/94–1366 erhältlich.