Anfra­ge zu Abschie­bun­gen und “frei­wil­li­gen” Ausreisen

7. Mai 2017
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

2015, und doch kein Schnee von gestern
„Kei­ne ein­zi­ge Abschie­bung in Arns­berg, diver­se im rest­li­chen HSK“, schrieb die Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) am 8. Dezem­ber 2015 auf ihrer Internetseite.

War­um?
Ende 2015 berich­te­ten die Medi­en häu­fig über Abschie­bun­gen und Aus­rei­sen von Flücht­lin-gen und Asyl­be­wer­bern. Aus einem Bei­trag der WP vom 23.11.2015 ging her­vor, dass bis zu die­sem Zeit­punkt 250 Asyl­be­wer­ber aus Süd­west­fa­len abge­scho­ben wor­den sind.

Immenser Auf­wand im HSK?
In dem WP-Bericht war auch die Rede von „nied­ri­gen Abschie­be­zah­len“ im HSK. Der Pres-sespre­cher der Kreis­ver­wal­tung wur­de mit den Aus­sa­gen zitiert, Abschie­bun­gen sei­en vor allem „per­so­nal­in­ten­siv“ und „ein immenser Auf­wand“. Um eine vier­köp­fi­ge Fami­lie zum Flug­ha­fen zu brin­gen, benö­ti­ge man 6 Mit­ar­bei­ter der Aus­län­der­be­hör­de sowie zusätz­lich Polizeibeamte.

Wenig Auf­wand in Arnsberg?
Im sel­ben Arti­kel wur­de geschil­dert, dass die Stadt Arns­berg im Jahr 2015 noch kei­nen ein­zi­gen Asyl­be­wer­ber abge­scho­ben habe. 56 abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber hät­te die Stadt aber davon über­zeu­gen kön­nen „frei­wil­lig“ in ihre Her­kunfts­län­der zurück zu keh­ren. Arns­berg koope­rie­re mit der Rück­keh­rer­be­ra­tung des Deut­schen Roten Kreu­zes in Hamm, die Flücht­lin­gen finan­zi­el­le Hil­fen und auch Anlauf­stel­len und Kon­tak­te in der alten Hei­mat ver­mit­telt. Dadurch wären nach Aus­sa­ge der Arns­ber­ger Stadt­spre­che­rin die Kos­ten und der Auf­wand einer zwangs­wei­sen Rück­füh­rung ver­mie­den wor­den, schrieb die WP.

Fast eine hal­be Ewigkeit
Die Kreis­tags­frak­ti­on Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW) griff das The­ma damals sofort auf und wand­te sich am 8. Dezem­ber 2015 mit die­sen 10 Fra­gen an Land­rat Dr. Karl Schneider:

1. Wie vie­le Abschie­bun­gen hat die Kreis­aus­län­der­be­hör­de 2015 „erfolg­reich“ durchgeführt?
2. Wie vie­le Abschie­be­ver­su­che sind in die­sem Zeit­raum geschei­tert? Wel­che Grün­de führ-ten haupt­säch­lich zum Scheitern?
3. Zu wel­chen Uhr­zei­ten wur­den die Abschie­bun­gen durch­ge­führt bzw. versucht?
4. Wie vie­le Kin­der und Jugend­li­che (unter 18 Jah­ren) bzw. Her­an­wach­sen­de (unter 21 Jah-ren) waren von den Abschie­bun­gen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kos­ten für die durch­ge­führ­ten Abschie­bun­gen? Wie hoch sind die Kos-ten für die (nicht geglück­ten) Abschiebeversuche?
6. Wie vie­le Mit­ar­bei­ter aus Kreis­ver­wal­tung und Kreis­po­li­zei­be­hör­de waren bei den Abschie-bun­gen bzw. Abschie­be­ver­su­chen im Ein­satz, für wel­che Dauer?
7. In wel­che Län­der wur­den jeweils wie vie­le Per­so­nen abge­scho­ben? Wel­ches wären die Ziel­län­der bei den nicht “erfolg­rei­chen” Abschie­bungs­ver­su­chen gewesen?
8. Wie vie­le Men­schen sind 2015 „frei­wil­lig“ aus dem HSK in ihr Her­kunfts­land oder in ein ande­res Land ausgereist?
9. Wel­che Unter­stüt­zung erhal­ten „frei­wil­lig“ Aus­rei­sen­de durch den HSK?
10. Koope­riert die Aus­län­der­be­hör­de des HSK – so wie die Stadt Arns­berg – mit der Rück-keh­rer­be­ra­tung des Deut­schen Roten Kreu­zes in Hamm oder einer ande­ren Rück­keh­rer­be-ratungs­stel­le oder –orga­ni­sa­ti­on? Wenn nein, war­um nicht?

…. Dann begann das gro­ße Warten ….

Ende April 2017 war es dann soweit. End­lich – also nach fast 1 ½ Jah­ren – erhielt die SBL/FW Ant­wort aus dem Kreis­haus! Wir möch­ten nie­man­dem das Schrei­ben des HSK-Aus­län­der­amts vorenthalten.

Die Ant­wor­ten komprimiert:
In den Jah­ren 2015 und 2016 wur­den ins­ge­samt 217 Men­schen aus dem Bereich des Kreis­aus­län­der­amts (also ohne Stadt Arns­berg) abgeschoben.

„Frei­wil­lig“ sind aus dem HSK (ohne Stadt Arns­berg) in den Jah­ren 2016 und 2017 ins­ge­samt 593 Män­ner, Frau­en und Kin­der ausgereist.

Aus­rei­se- und Start­bei­hil­fen für „frei­wil­lig“ Aus­rei­sen­de gewährt der HSK nicht. Er ver­weist statt­des­sen auf das För­der­pro­gramm „Start­hil­fe Plus“, auf die „Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on“ und die ört­li­chen Sozialämter.

Der HSK koope­riert nicht mit der Rück­keh­rer­be­ra­tung des Deut­schen Roten Kreuzes.

Unbe­ant­wor­tet blie­ben die Fra­gen nach
• der Zahl der geschei­ter­ten Abschiebeversuche
• der Zahl der abge­scho­be­nen Kin­der und Jugend­li­chen (unter 18 Jahren)
• den Kos­ten für die durch­ge­führ­ten Abschie­bun­gen und Abschiebeversuche
• dem Per­so­nal­auf­ge­bot bei den Abschie­bun­gen (Mit­ar­bei­ter des Aus­län­der­amts und der Kreispolizeibehörde)
• wie vie­le Men­schen in wel­che Län­der abge­scho­ben wor­den sind bzw., bei einem miss­glück­ten Ver­such abge­scho­ben wer­den sollten

Nicht unter­schla­gen wol­len wir das kom­plet­te Schrei­ben des Hoch­sauer­land­krei­ses. Hier ist es:

“Sehr geehr­ter Herr Loos,
ich bezie­he mich auf Ihre o.g. Anfra­ge sowie auf mei­ne Zwi­schen­nach­richt vom 30.12.2015.

Ihre Anfra­ge wird wie folgt beantwortet:

Zu Fra­ge 1 – Wie vie­le Abschie­bun­gen hat die Kreis­aus­län­der­be­hör­de 2015 „erfolg­reich“ durchgeführt?

Gem. 5 58 Abs. 1 Satz 1 Auf­ent­halts­ge­setz (Auf­enthG) ist der Aus­län­der abzu­schie­ben, wenn die Aus­rei­se­pflicht voll­zieh­bar ist, eine Aus­rei­se­frist nicht gewährt wur­de oder die­se abge­lau­fen ist, und die frei­wil­li­ge Erfül­lung der Aus­rei­se­pflicht nicht gesi­chert ist oder aus Grün­den der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung eine Über­wa­chung der Aus­rei­se erfor­der­lich erscheint.

Abge­lehn­te Asyl­be­wer­ber wer­den vom BAMF zur Aus­rei­se aus­ge­for­dert. Für den Fall, dass die Per­so­nen nicht inner­halb der gesetz­ten Frist aus­rei­sen, wird ihnen vom BAMF die Abschie­bung in den kon­kret bezeich­ne­ten Hei­mat­staat angedroht.

Wenn die Aus­rei­se­pflicht voll­zieh­bar ist, wird die aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­son von der Aus­län-der­be­hör­de vor­ge­la­den. Es wird ihr die frei­wil­li­ge Aus­rei­se, mit einer ent­spre­chen­den finan­zi­el­len För­de­rung, die vom jewei­li­gen Hei­mat­staat abhän­gig ist, emp­foh­len. Wenn die frei­wil­li­ge Aus­rei­se nicht erfolgt, ist die aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen ent­spre­chend § 58 Abs. 1 Auf­enthG abzuschieben.

In den Jah­ren 2015 und 2016 wur­den fol­gen­de Abschie­bun­gen und Rück­über­stel­lun­gen im Rah­men des Dub­lin-Abkom­mens durchgeführt:
2015: 117
2016: 100

Zu Fra­ge 2 – Wie vie­le Abschie­be­ver­su­che sind in die­sem Zeit­raum geschei­tert? Wel­che Grün­de führ­ten haupt­säch­lich zum Scheitern?

Die Zah­len kön­nen sta­tis­tisch nicht aus­ge­wer­tet wer­den. Fol­gen­de Grün­de kön­nen z.B. zum Schei­tern einer Abschie­bung führen:

• die Per­son wird nicht in der Woh­nung angetroffen
• tages­ak­tu­ell fest­ge­stell­te Reiseunfähigkeit
• Wider­stands­hand­lun­gen am Flug­ha­fen oder im Flug­zeug vor dem Start
• Flucht­ver­such mit Eigen­ver­let­zung am Flughafen

Zu Fra­ge 3 – Zu wel­chen Uhr­zei­ten wur­den die Abschie­bun­gen durch­ge­führt bzw. versucht?

Die Flü­ge wer­den von der Zen­tral­stel­le für Flug­ab­schie­bun­gen NRW (ZFA) gebucht. Auf die Flug­zei­ten hat die Aus­län­der­be­hör­de inso­weit kei­nen Einfluss.

Sam­mel­char­ter, z.B. in die West­bal­kan-Staa­ten, wer­den von der ZFA so geplant, dass im Regel­fall eine Abschie­be­maß­nah­me nicht vor 6.00 Uhr begon­nen wer­den muss. Soweit Abschie­bun­gen von Fami­li­en mit Kin­dern frü­her erfol­gen müs­sen, wird der ent­spre­chen­de Erlass des Minis­te­ri­ums für Inne­res und Kom­mu­na­les NRW beachtet.

Bei Rück­über­stel­lun­gen in einen ande­ren EU-Staat im Rah­men des Dub­lin-Abkom­mens sind die Flug­zei­ten von den Vor­ga­ben des auf­neh­men­den Staa­tes abhängig.

Zu Fra­ge 4 – Wie vie­le Kin­der und Jugend­li­che (unter 18 Jah­ren) bzw. Her­an­wach­sen­de (unter 21 Jah­re) waren von den Abschie­bun­gen betroffen?

Die Zah­len las­sen sich mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand nicht ermitteln.

Kin­der und Jugend­li­che sind von Abschie­bun­gen nur dann betrof­fen, wenn die Eltern das Ange­bot der geför­der­ten frei­wil­li­gen Aus­rei­se aus­ge­schla­gen haben.

Zu Fra­ge 5 – Wie hoch sind die Kos­ten für die durch­ge­führ­ten Abschie­bun­gen? Wie hoch sind die Kos­ten für die (nicht geglück­ten) Abschiebeversuche?

Die Kos­ten bei den ein­zel­nen Maß­nah­men sind von ver­schie­de­nen Fak­to­ren abhängig.
Die Gesamt­kos­ten las­sen sich mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand nicht ermitteln.

Zu Fra­ge 6 – Wie vie­le Mit­ar­bei­ter aus Kreis­ver­wal­tung und Kreis­po­li­zei­be­hör­de waren bei den Abschie­bun­gen bzw. Abschie­be­ver­su­chen im Ein­satz, für wel­che Dauer?

Ent­spre­chend den Rege­lun­gen in Nord­rhein-West­fa­len sind die Aus­län­der­be­hör­den für die Durch­füh­rung der Abschie­bung zustän­dig. Der Per­so­nal­ein­satz und die Dau­er wer­den indi­vi­du­ell geplant.

Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wer­den in Ein­zel­fäl­len von Beam­ten der Kreis­po­li­zei­be-hör­de unter­stützt, sofern vor­ab von einer beson­de­ren Gefah­ren­si­tua­ti­on aus­zu­ge­hen ist, z.B. wenn die aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­son wie­der­holt wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ur­teilt wur­de oder Wider­stands­hand­lun­gen bereits vor­her ange­kün­digt wurden.

Zu Fra­ge 7 – In wel­che Län­der wur­den jeweils wie vie­le Per­so­nen abge­scho­ben? Wel­ches wären die Ziel­län­der bei den nicht „erfolg­rei­chen“ Abschie­be­ver­su­chen gewesen?

Die ein­zel­nen Zah­len las­sen sich mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand nicht ermitteln.

Neben den Rück­über­stel­lun­gen in ande­re EU-Staa­ten erfolg­ten Abschie­bun­gen u.a. nach Afgha­ni­stan, Alge­ri­en, Arme­ni­en, Geor­gi­en, Gui­nea, Koso­vo, Maze­do­ni­en, Russ­land, Paki­stan, Serbien.

Zu Fra­ge 8 – Wie vie­le Men­schen sind 2015 „frei­wil­lig“ aus dem HSK in ihr Her­kunfts­land oder in ande­res Land ausgereist?

In den Jah­ren 2015 und 2016 sind aus­rei­se­pflich­ti­ge Per­so­nen wie folgt ihrer Aus­rei­se­pflicht nach­ge­kom­men und ausgereist:
2015: 190
2016: 403

Zu Fra­ge 9 – Wel­che Unter­stüt­zung erhal­ten „frei­wil­lig“ Aus­rei­sen­de durch den HSK?

Sei­tens des Hoch­sauer­land­krei­ses wer­den kei­ne Aus­rei­se- oder Start­bei­hil­fen gewährt.

Frei­wil­li­ge Aus­rei­sen wer­den von IOM (Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on) geför­dert. Die För­de­rung umfasst, abhän­gig vom Hei­mat­land, Rei­se­kos­ten und Start­bei­hil­fen. I.d.R. wird die För­de­rung nur ein­mal gewährt. Per­so­nen .die zur erneu­ten Asyl­an­trag­s­te­lI­ung wie­der ein­rei­sen, sind nicht mehr anspruchsberechtigt.

Dane­ben gibt es seit dem 01.02.2017 das neue För­der­pro­gramm „Start­hil­fe Plus“ des Bun­des. Das För­der­pro­gramm beinhal­tet hin­sicht­lich der finan­zi­el­len För­de­rung ein Stufensystem.

Für bei­de Pro­gram­me sind die Anträ­ge bei den ört­li­chen Sozi­al­äm­tern zu stellen.

Zu Fra­ge 10 – Koope­riert die Aus­län­der­be­hör­de des HSK — so wie Stadt Arns­berg — mit der Rück­kehr­be­ra­tung des Deut­schen Roten Kreu­zes in Hamm oder einer ande­ren Rück­kehr­be­ra­tungs­stel­le oder —orga­ni­sa­ti­on? Wenn nein war­um nicht?

Mit der Rück­kehr­be­ra­tung des Deut­schen Roten Kreu­zes arbei­tet die Aus­län­der­be­hör­de nicht zusammen.

Im Rah­men eines Let­ter of lntent war im Jahr 2014 eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ver­schie­de­nen Flücht­lings­be­ra­tungs­stel­len im HSK, dem Kom­mu­na­len Inte­gra­ti­ons­zen­trums und der Aus­län­der­be­hör­de ver­ein­bart wor­den. Die Flücht­lings­be­ra­tungs­ste­lI­en hat­ten sich auch zu einer Rück­kehr­be­ra­tung ver­pflich­tet. Tat­säch­lich konn­te, so die Mit­tei­lung, dies aber aus per­so­nel­len Grün­den nicht umge­setzt werden.

Wie Sie den Zah­len unter Zif­fer 8 ent­neh­men kön­nen, hat sich das hie­si­ge Kon­zept (Bera-tung durch die Aus­län­der­be­hör­de, Antrag­stel­lung beim ört­li­chen Sozi­al­amt) bewährt.

Abschlie­ßend noch eine Anmerkunq:

Mit der Wort­wahl Ihrer Anfra­ge, wol­len Sie offen­sicht­lich die Arbeit der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Aus­län­der­be­hör­de in Fra­ge stellen.

Ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ist ein Aus­län­der, der kei­ne Auf­ent­halts­er­laub-nis hat und auch nicht erhal­ten kann, zur Aus­rei­se ver­pflich­tet. Kommt der Aus­län­der der gesetz­li­chen Aus­rei­se­pflicht trotz Emp­feh­lung der Aus­län­der­be­hör­de frei­wil­lig aus­zu­rei­sen nicht nach, ist er, s. mei­ne Aus­füh­run­gen zu Zif­fer 1, abzuschieben.

Die­sen gesetz­li­chen Auf­trag set­zen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Aus­län­der­be-hör­de um. Die Ent­schei­dun­gen der Aus­län­der­be­hör­de wer­den, sofern ent­spre­chen­de Anträ-ge gestellt wer­den, durch das Ver­waI­tungs­ge­richt Arns­berg über­prüft und auch bestä­tigt. Seit 2015 muss­te eine Abschie­bung auf­grund einer Ent­schei­dung des VG Arns­berg gestoppt wer­den. Bei den ande­ren Abschie­be­maß­nah­men wur­den die Ent­schei­dun­gen der Aus­län-der­be­hör­de vom VG Arns­berg bzw. OVG Müns­ter bestätigt.

Mit freund­li­chen Grüßen
gez. Dr. Schneider“

Abschlie­ßend noch Anmer­kun­gen der SBL und zwar erst mal nur spe­zi­ell zu min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen und Asylbewerbern:

Eini­ge Fra­gen läßt der HSK ja wei­ter­hin unbe­ant­wor­tet, u.a. die, wie vie­le Kin­der und Jugend­li­che aus dem Bereich des Kreis­aus­län­der­amts abge­scho­ben wor­den sind.
Kann oder will uns die Behör­de das nicht beant­wor­ten? Ist es viel­leicht dar­an begrün­det, dass sie sich das Aus­län­der­amt bei der Abschie­bung Min­der­jäh­ri­ger auf dün­nem Eis bewegt?
Denn
in sol­chen Fäl­len kann Art. 6 GG der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (Art. 8 EMRK) greifen.
Weil
„eine Abschie­bung zum Schutz der Fami­lie und min­der­jäh­ri­ger Kin­der aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Einen Anspruch auf Ertei­lung einer Auf­ent­halts­er­laub­nis kann es dann aus § 25 Abs. 5 Auf­enthG geben.
Ein Abschie­be­ver­bot folgt dann aus dem Schutz der Fami­lie, Art. 6 GG und der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (Art. 8 EMRK), so genann­tes inlands­be­zo­ge­nes Vollstreckungshindernis.“

Im Klar­text:
Für min­der­jäh­ri­ge Kin­der abge­lehn­ter Asyl­be­wer­ber hat der Gesetz­ge­ber – sofern die Kin­der gut inte­griert sind – ein eigen­stän­di­ges Auf­ent­halts­recht geschaf­fen, mit der Fol­ge, dass auch ihren Eltern eine Dul­dung gewährt wer­den muss. Schließ­lich kann man Min­der­jäh­ri­ge nicht allei­ne in Deutsch­land lassen!

Wäre inter­es­sant zu wis­sen, wie Hoch­sauer­land­kreis die­se Rege­lung umsetzt!?

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)