Aku­te Ver­bes­se­run­gen im Ret­tungs­dienst abgelehnt

18. März 2018
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Dass der vom Kreis­tag im Dezem­ber 2016 mehr­heit­lich beschlos­se­ne neue Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan geschei­tert ist, hat­ten wir bereits hier berich­tet. Ziel war es, dass die Ret­tungs­trans­port­wa­gen (RTW) kreis­weit in min­des­tens 90% der Fäl­le (p90%-Wert) den Ein­satz­ort in maxi­mal 12 Minu­ten errei­chen. Das ist nach der Umset­zung des neu­en Bedarfs­plans im Jahr 2017 nur in 2 der 12 Ret­tungs­wa­chen gelun­gen, bei­de in der Stadt Arns­berg gele­gen. In den ande­ren 10 Ret­tungs­wa­chen lag der p90%-Wert höher, in 7 Ret­tunsgwa­chen um min­des­tens 10% zu hoch. In Ols­berg und Mede­bach-Mede­lon über­schritt die­ser Wert sogar 15 Minu­ten, lag also um mehr als 25% zu hoch. In 6 der 9 Ret­tungs­wach­sen außer­halb der Stadt Arns­berg muss­te bei mehr als jedem 5. Ein­satz ein Fahr­zeug aus einem ande­ren Ret­tungs­wa­chen­be­zirk her­bei geru­fen wer­den – was die Ein­satz­zei­ten erheb­lich ver­län­gert. Ins­ge­samt haben sich die Ergeb­nis­se seit der Ein­füh­rung des neu­en Ret­tungs­dienst­be­darfs­plans sogar ver­schlech­tert statt ver­bes­sert; dazu hat auch die Redu­zie­rung der Anzahl der ein­satz­be­rei­ten RTW im Ost­kreis beigetragen.

Es dürf­te somit kein Zwei­fel bestehen, dass drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht. Es geht hier immer­hin um die Ret­tung von Men­schen bei medi­zi­ni­schen Notfällen!

Doch Land­rat und GaGa­Gro­Ko ver­wei­ger­ten im Kreis­tag am Frei­tag ein­mal mehr ihre Mit­wir­kung an einer Ver­bes­se­rung. Auf Antrag der SBL/FW-Kreis­tags­frak­ti­on stan­den die Ergeb­nis­se des Ret­tungs­diens­tes aus dem Jahr 2017 auf der Tages­ord­nung. Beschlos­sen wur­de nur,
1. vor der Pla­nung des Neu­baus der Ret­tungs­wa­chen Bad Fre­de­burg, Mesche­de und Win­ter­berg eine Stand­ort­ana­ly­se in Auf­trag zu geben,
2. ein Gut­ach­ten zur Über­prü­fung der Not­arzt­stand­or­te in Auf­trag zu geben,
3. auf Basis der Stand­ort­gut­ach­ten die Über­prü­fung bzw. Fort­schrei­bung des Bedarfs­plans in Auf­trag zu geben,
4. mit den Kos­ten­trä­gern über mög­li­che Zwi­schen­lö­sun­gen in Ver­hand­lung zu treten.

Das hilft akut nicht wei­ter. Z.B. wird durch eine Stand­ort­ana­ly­se in Mesche­de, die sich viel­leicht nach meh­re­ren Jah­ren aus­wirkt, in den nächs­ten Jah­ren kein Pati­ent in jetzt pro­ble­ma­ti­schen Ret­tungs­wa­chen­be­zir­ken schnel­ler erreicht. Die SBL/FW hat­te daher bean­tragt, mit den Kran­ken­kas­sen als Kos­ten­trä­gern dar­über zu ver­han­deln, dass in den 7 Ret­tungs­wa­chen, in denen der p90%-Wert um mehr als 10% über­schrit­ten wird, tags­über 2 RTW ein­satz­be­reit vor­ge­hal­ten wer­den. Doch die “Abstim­mungs­ma­schi­ne” der GaGa­Gro­Ko funk­tio­nier­te so, wie von Land­rat und Kreis­ver­wal­tung gewünscht: Der Antrag wur­de abge­lehnt. Dabei scheu­ten die Ableh­ner auch vor “fake news” nicht zurück. So behaup­te­te ein Spre­cher der SPD-Frak­ti­on, die Ergeb­nis­se des Ret­tungs­diens­tes hät­ten sich in Bri­lon gegen­über 2016 des­we­gen ver­schlech­tert, weil die Zahl der Haus­ärz­te in Bri­lon abge­nom­men hät­te und des­we­gen der Ret­tungs­dienst häu­fi­ger geru­fen wür­de. Abge­se­hen davon, dass das eine mit dem ande­ren wenig zu tun hat: Seit Febru­ar 2017 ist in Bri­lon eine Haus­ärz­tin mit Kas­sen­arzt­zu­las­sung hin­zu­ge­kom­men, ohne dass eine ande­re Haus­ärz­tin oder ein ande­rer Haus­arzt sei­ne Tätig­keit auf­ge­ge­ben hat. Aber man kann ja mal sol­che fal­schen Behaup­tun­gen in die Welt setzen?

Es stellt sich aller­dings die Fra­ge, wer haf­tet, wenn nun ein Pati­ent auf­grund unzu­rei­chen­der Fahr­zeug­vor­hal­tung geschä­digt wird. Das hilft den Kran­ken nicht wei­ter, könn­te aber Fol­gen für die ver­ant­wort­li­chen Per­so­nen haben.

PM der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL/FW)