AG 60plus Straßenbaubeiträge

Initiative des Bürgermeisters wird begrüßt – Resolution der Stadt Sundern zum KAG

Ausdrücklich wird die, von Bürgermeister Ralph Brodel ergriffene Initiative zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes NRW (KAG NRW), von den Mitgliedern der AG 60plus begrüßt.

Der Sunderaner Bürgermeister hatte jetzt dem Rat der Stadt eine Resolution zur Änderung des Gesetzes an die NRW – Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt.

Ziel der Resolution ist es, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, über die Einführung jährlich wiederkehrenden Beiträge für Abrechnungsgebiete bestimmen zu können.

Zurzeit ist es so, dass Städte und Gemeinden alle Grundstücksbesitzer als Anlieger, deren Grundstücke an Straßen liegen, die von einem Ausbau betroffen sind, zu einer einmaligen Abgabe heranziehen müssen.

 

Anlieger geraten oft in existenzbedrohende Lage

 

In der Ratssitzung erläuterte Bürgermeister Brodel, dass die Beitragsforderungen oft im fünfstelligen Bereich liegen. Häufig ist es besonders für junge Familie, Alleinstehende oder Rentner nahezu unmöglich diese Beträge aufzubringen.

Manche Bürgerinnen und Bürger geraten daher unverschuldet in schwierigste finanzielle Situationen. Teilweise sogar in existenzbedrohende Lagen und sind im Extremfall gezwungen ihr Eigentum zu verkaufen.

Nach einer entsprechenden Änderung des Gesetzes, würde der Investitionsaufwand durch wiederkehrende Beiträge auf alle Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb eines Abrechnungsgebietes liegen, verteilt.

 

Bereitstellung zweckgebundener Finanzmittel auch eine Möglichkeit

 

Das Modell der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau wird auch schon in anderen Bundesländern mit Erfolg eingesetzt.

Durch die jährlich wiederkehrenden Beiträge, die zu maximal dreistelligen Abschlagsleistungen führen, existenzbedrohende Situationen vermieden werden.

 

So liegt zum Beispiel die durchschnittliche Belastung im Bundesland Hessen

Seit Einführung der wiederkehrenden Beiträge bei rund 210 € pro Jahr.

Eine Lösung wäre auch der Ersatz von KAG Beiträgen durch zweckgebundene Finanzmittel seitens des Landes NRW und/ oder des Bundes.