Ab 21.03: Stallpflicht für Geflügel in der Gemeinde Eslohe aufgehoben

Hochsauerlandkreis./Eslohe. Für das Gebiet der Gemeinde Eslohe hebt das Kreisveterinäramt die Stallpflicht für Geflügel auf. Ab Dienstag, 21. März 2017, darf Geflügel auch im Bereich Eslohe wieder draußen gehalten werden. Damit kann im gesamten Hochsauerlandkreis das Geflügel wieder außerhalb von Ställen gehalten werden.

Zuvor hatte das Verbraucherschutzministerium NRW auf Grund einer Neueinschätzung der Geflügelpestsituation die Kreise aufgefordert, in eigener Zuständigkeit über die Aufhebung der Stallpflicht zu entscheiden.

Auch wenn sich die Lage im Zusammenhang mit der Geflügelpest in der Region entspannt hat, sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Hygienemaßnahmen zum Schutz des Geflügels konsequent zu beachten. Dazu gehört, dass bei der Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind.

Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.

Vor dem Betreten der Haltungseinrichtungen ist das Schuhwerk zu desinfizieren. Dies gilt sowohl für kommerzielle, als auch für Hobby-Haltungen.

Außerhalb Nordrhein-Westfalens gibt es nach wie vor Meldungen über neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel. Diese Fälle machen deutlich, dass das Geflügelpest-Virus nicht verschwunden ist.