Nach­dem mit Hil­fe des soge­nann­ten „Schlüs­si­gen Kon­zepts“ im Hoch­sauer­land­kreis die neu­en Miet­ober­gren­zen ermit­telt wor­den sind …

12. Februar 2014
von Redaktion

Hoch­sauer­land­kreis.

Nach­dem mit Hil­fe des soge­nann­ten „Schlüs­si­gen Kon­zepts“ im Hoch­sauer­land­kreis die neu­en Miet­ober­gren­zen ermit­telt wor­den sind, wer­den jetzt von den Job­cen­tern in gro­ßer Zahl Beschei­de mit einer Kos­ten­sen­kungs­auf­for­de­rung an Grund­si­che­rungs-Emp­fän­ger geschickt. Denn „Dank“ des neu­en Kon­zepts wur­den die Miet­ober­gren­zen für die Hil­fe­emp­fän­ger deut­lich abge­senkt. Für vie­le Men-schen bedeu­tet das Vor­ge­hen der Behör­de Angst vor dem Ver­lust ihrer gewohn­ten Umge­bung, Ver-unsi­che­rung und sozia­le Härten.

In ande­ren Städ­ten und Land­krei­sen gel­ten offen­bar bei den Job­cen­tern ande­re, sozia­le­re Regeln als im HSK. Als Bei­spiel füh­re ich den Rhein­kreis Neuss an. Dort sind nach Aus­kunft einer zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin Auf­for­de­run­gen zum Umzug eher die Aus­nah­me. Z.B. Frau­en mit Kin­dern und älte­re Per­so­nen wer­den nach Anga­be der Mit­ar­bei­te­rin gar nicht aus ihren Woh­nun­gen her­aus gerissen.

Eine Anla­ge über die nach Kom­mu­nen unter­schied­lich gestaf­fel­ten Brut­to­miet­ober­gren­zen im Rhein-kreis Neuss füge ich die­sem Schrei­ben bei. U.a. fällt auf, dass dort die Brut­to­kalt­miet­ober­gren­ze für eine Per­son im ungüns­tigs­ten Fall bei 389,- Euro liegt. Im Ver­gleich: Im HSK liegt sie bei 285,50 Euro. Wobei sicher­lich die Woh­nungs­an­ge­bo­te und die Miet­prei­se der bei­den Land­krei­se dif­fe­rie­ren, aber nicht so stark wie die Mietobergrenzen.

Trotz eines nicht son­der­lich ange­spann­ten Woh­nungs­mark­tes im Sau­er­land bleibt jedoch die Fra­ge, ob die Woh­nungs­an­ge­bo­te und die tat­säch­li­chen Miet­prei­se kom­pa­ti­bel mit den Ergeb­nis­sen des soge­nann­ten „Schlüs­si­gen Kon­zepts“ sind!?

Rein­hard Loos, Kreis­tags­mit­glied der Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL) stell­te dazu am 11.02.2014 dem Land­rat schrift­lich fol­gen­de Fragen:

1. Wie vie­le Kos­ten­sen­kungs­auf­for­de­run­gen wer­den in nächs­ter Zeit ver­schickt bzw. sind bereits in den letz­ten Wochen und Mona­ten ver­sandt worden?

2. Wie vie­le wurden/​werden in den ein­zel­nen Orten verschickt?

3. Um wel­che Miet­preis-Volu­mi­na han­delt es sich bei den Kostensenkungsaufforderungen?
• In wie vie­len Fäl­len sol­len die monat­li­chen Kos­ten um 0 bis 20,- Euro gesenkt werden?
• In wie vie­len Fäl­len sol­len die Kos­ten um 20,- bis 40,- Euro gesenkt werden?
• In wie vie­len Fäl­len sol­len die Kos­ten um 40,- bis 60,- Euro gesenkt werden?
• Und in wie Fäl­len sol­len die Kos­ten Fäl­len um 60,- Euro und mehr gesenkt werden?

4. Wur­den die Emp­fän­ger über den Inhalt des angeb­lich schlüs­si­gen Kon­zepts informiert?

5. Wie erfolg­te die ein­zel­fall­be­zo­ge­ne Zumutbarkeitsprüfung?

6. Wie erfolg­te die ein­zel­fall­be­zo­ge­ne Ver­füg­bar­keits­prü­fung von preis­güns­ti­ge­ren Wohnungen?

7. Wie groß ist die Anzahl der Reak­tio­nen der Betrof­fe­nen, und wel­che Reak­tio­nen erfolgten?

8. Wie will der HSK auf den Beschluss des LSG Sach­sen-Anhalt vom 18.11.2013 reagie­ren? In die­sem Ver­fah­ren obsieg­te der Antrag­stel­ler gegen den Grund­si­che­rungs­trä­ger, weil das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Beden­ken gegen die Schlüs­sig­keit eines Kon­zepts der Fa. A&K, die auch für den HSK tätig war, hat.

9. Im Rhein­kreis Neuss erfol­gen Bera­tung und Beschluss im Sozi­al­aus­schuss und im Kreis­tag über das gesam­te Kon­zept, im HSK nicht (nur über die 50%-Grenze). Aus wel­chem Grund ver­fährt der Hoch­sauer­land­kreis hier anders als der Rhein­kreis Neuss?

Seit ges­tern – kurz nach der For­mu­lie­rung der Anfra­ge – ist die SBL übri­gens im Besitz des kom­plet­ten “schlüs­si­gen” Kon­zepts. Mehr als 2 Mona­te hat es gedau­ert, von der Ankün­di­gung des Land­rats über die Zusen­dung, bis die 62 Sei­ten dann tat­säch­lich in unse­rem Büro ankamen…
Wir wer­den uns mit dem Inhalt näher befas­sen und dem­nächst einen Aus­zug und einen Kom­men­tar veröffentlichen.

Quel­le: Sau­er­län­der Bür­ger­lis­te (SBL)