24 neue deutsche Staatsbürger aus 9 Nationen

24 neue deutsche Staatsbürger aus 9 Nationen

Hochsauerlandkreis. 26 Ausländer aus neun Nationen wurden jetzt in einer Feierstunde im Kreishaus Meschede eingebürgert. In der letzten Einbürgerungsveranstaltung dieses Jahres stellten elf türkische und fünf polnische Staatsangehörige die größten Gruppen. Die neuen deutschen Staatsbürger wohnen in Brilon (8), Bestwig (6), Sundern (4), Olsberg (2), Marsberg, Medebach, Meschede und Schmallenberg (je einer).

Insgesamt wurden 2013 im Hochsauerlandkreis (ohne Arnsberg) 135 Ausländer aus 32 Ländern eingebürgert: Jeder dritte von ihnen (45) ist türkischer Herkunft. Je 14 polnische und kosovarische Staatsangehörige, sechs Griechen, je fünf Italiener und Portugiesen sowie je vier Chinesen, Iraner und Sri Lanki bildeten die nächst größeren Gruppen. Die Eingebürgerten wohnen in Meschede (29), Brilon (27), Bestwig (23), Sundern (21), Marsberg (14), Schmallenberg (14), Medebach (4), Olsberg (4) und Hallenberg (einer).

 

Die schwierigste Hürde für eine Einbürgerung ist oft der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch das Zertifikat Deutsch B 1 (entspricht Hauptschulabschluss-Niveau), das seit 2007 für Bewerber ohne deutsche Schulzeugnisse oder abgeschlossene Berufsausbildung vorgeschrieben ist. Keine großen Schwierigkeiten bereitet dagegen der 2008 eingeführte und in der Öffentlichkeit viel diskutierte Einbürgerungstest, in dem Fragen zur deutschen Staats- und Gesellschaftsordnung gestellt werden. Bislang haben im Hochsauerlandkreis erst drei Ausländer den Einbürgerungstest nicht bestanden.

 

Grundsätzlich kann eingebürgert werden, wer sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Neben dem Nachweis der Sprachkenntnisse und staatsbürgerlichen Kenntnisse sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Straffreiheit. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten für Ausländer mit einem deutschen Ehepartner, Asylberechtigte und Absolventen eines Integrationskurses. Sonderregelungen gibt es auch für Kinder. Wer eingebürgert wird, muss in der Regel seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Zu den Ausnahmen zählen Angehörige von EU-Staaten und Asylberechtigte.

 

Information: Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises, Tel.: 0291/94-1342, Internet: www.integration-hsk.de, E-Mail: einbuergerung@hochsauerlandkreis.de