13 Wind­kraft­an­la­gen wegen feh­len­dem gemeind­li­chen Ein­ver­neh­men nicht genehmigt

27. Juni 2018
von Redaktion

Foto: Dorf​in​fo​.de

Hoch­sauer­land­kreis. Der Hoch­sauer­land­kreis hat aktu­ell ins­ge­samt 13 Wind­kraft­an­la­gen in Mesche­de und Ols­berg nicht geneh­migt, weil die bei­den Städ­te das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men ver­sagt haben. Die Ableh­nungs­be­schei­de wur­den Anfang der Woche ver­schickt. Es han­delt sich in Mesche­de um fünf Anla­gen in Frei­en­ohl-West und um vier Anla­gen in Rembling­hau­sen-Süd der Fir­ma ABO Wind AG. Ols­berg ist mit vier Anla­gen der juwi Ener­gie­pro­jek­te GmbH am Mann­stein betrof­fen. Hier wur­de der Antrag für eine Anla­ge vor­her zurückgezogen.

 

Das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men wur­de mit der Begrün­dung ver­sagt, dass bei­de Städ­te an ande­ren Stel­len im Stadt­ge­biet Vor­rang­zo­nen aus­ge­wie­sen haben. Ohne die­ses Ein­ver­neh­men kann eine Geneh­mi­gung nach dem Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­setz nicht erteilt wer­den. Die öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Ent­schei­dung erfolgt am Don­ners­tag, 28. Juni, im Amts­blatt des Hoch­sauer­land­krei­ses und kann eben­falls unter http://​www​.hoch​sauer​land​kreis​.de/ ein­ge­se­hen wer­den: Kachel „Bekannt­ma­chun­gen der Unte­ren Umwelt­schutz­be­hör­de und Unte­ren Bau­auf­sichts­be­hör­de” auf der Startseite.