Unfallflucht ist eine Straftat

Unfallflucht ist unfair! – und kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat, wie die Polizei des HSK aufklärt

Hochsauerlandkreis. Unfallflucht ist unfair! Und nicht nur das: Anders als in vielen Köpfen verankert, ist es kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Den Flüchtigen droht neben hohen Geldstrafen und Führerscheinentzug, in besonders schweren Fällen sogar Gefängnis. Letztes Jahr flüchteten mehr als 1.700 Menschen von Unfallorten im HSK. Hinter all diesen Fällen stehen Geschädigte, die häufig auf den entstandenen Kosten sitzen gelassen werden. Die
hinter einer Unfallflucht ist vielseitig. Genauso, wie die Gesellschaftssichten, die dieses Phänomen betreffen.
Die Polizei ist in den meisten Fällen auf Zeugenhinweise angewiesen. Viele Geschädigte bemerken den Schaden erst, wenn der Verursacher bereits nicht mehr vor Ort ist. Die Aufklärungsquote spiegelt die schwierige Arbeit der Ermittler in diesen Fällen wider. Sie ging, im Vergleich zu 2018, im letzten Jahr um knapp fünf Prozentpunkte auf etwa 40 Prozent zurück.
62 Mal bei Unfallflucht verletzte Menschen zurückgelassen
Besonders niederträchtig sind Unfallfluchten, bei denen Menschen verletzt zurückgelassen werden. Im letzten Jahr passierte das 62 Mal im HSK. 45 solcher Fluchten konnte die Polizei aufklären. Jede Unfallflucht wird akribisch durch die Polizei aufgenommen. Liegengebliebene Fahrzeugteile können zugeordnet werden und sichergestellte Lackpartikel haben schon häufig den entscheidenden Hinweis zur Aufklärung geben können.
Zeugenhinweise sind zur Aufklärung wichtig
Trotzdem ist die Polizei auch weiterhin auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Jeder kann zur Aufklärung einer Unfallflucht beitragen. Leider melden sich Zeugen viel zu selten bei der Polizei. Sie geben aber häufig den entscheidenden Tipp! Deshalb appellieren wir auch mit unserer Kampagne “Unfallflucht ist unfair” an alle Bürgerinnen und Bürger: “Sie haben eine Unfallflucht beobachtet? Informieren Sie die Polizei!”