Die Stadt Arnsberg muss ihre Abfallgebühren erhöhen. Der Grund sind weniger Erlöse bei Verwertung.
„Grüne Tonne“ wird gut genutzt
Arnsberg. Für die Stadt Arnsberg sind die Entsorgungskosten beim Kreis für Restabfall (aus schwarzer Tonne und Sperrgutabfuhr) inzwischen auf 238 Euro je 1.000 Kilogramm gestiegen. Für die Verwertung von Bioabfällen muss die Stadt 128 Euro je Tonne an den Kreis abführen. Generell gibt es in der Stadt Arnsberg weiter eine große Akzeptanz der Biotonne, bereits rund 60 Prozent der Haushalte in Arnsberg nutzen die „grüne Tonne“.
Borkenkäferbefall lässt Altpapiernutzung schrumpfen
Auf die Entwicklung der Abfallgebühren wirken sich neben den gestiegenen Entsorgungskosten auch die Möglichkeiten und Erlöse aus der Verwertung aus. Die Erlöse bei der Verwertung sind für den Kreis eingebrochen! Dieser erstattet die Papiererlöse nämlich nicht zurück, sondern rechnet sie in die Kreisabfallgebühr ein. „Die Einnahmen aus der Sammlung von Altpapier sind allgemein eingebrochen“, beschreibt Fachdienstleiterin Claudia Böckmann von den Technischen Diensten der Stadt Arnsberg. Der vermehrte Borkenkäfer-Befall hat dazu geführt, dass in den Papierfabriken ausreichend günstiges Restholz zur Verfügung steht und zusätzliches Altpapier nur noch in geringeren Mengen genutzt wird. Weiter beeinflusst werden die Abfallgebühren durch die seit Januar erhobene CO2-Steuer und eine Erhöhung der Mautgebühren, die beim Transport mit Müllfahrzeugen ebenfalls fällig werden. Darüber hinaus haben auch die Kompostwerke ihre Verwertungsgebühren für Nutzer erhöht.
Erhöhung der Abfallgebühren per Ratsbeschluss
Auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom Dezember 2020 wird die Stadt Arnsberg ihre Abfallgebühren erhöhen. Seit der Einführung der Biotonne gibt es in Arnsberg bekannterweise eine Pauschalgebühr für Restmüll, Papier- und Biotonnen. Die Leerung der 120-Liter-Restmülltonne mit vierwöchentlichem Abfuhrrhythmus kostet demnach künftig 196,57 Euro, für die Abfuhr der 240-Liter-Restmülltonne im gleichen Umfang werden dann 346,86 Euro berechnet. In die neuen Gebühren eingeschlossen bleibt die Abfuhr von Restmüll-, Bio- und Papiertonne in der Stadt Arnsberg sowie die unten aufgeführten Serviceleistungen. Die entsprechenden Grundbesitzbescheide sind Ende Januar an die Haushalte verschickt worden.
Die Entscheidung geht u.a. zurück auf eine Gebührenerhöhung des Kreises für die Annahme von Abfall aus den kreisangehörigen Kommunen wie der Stadt Arnsberg sowie auf gestiegene Kosten für Sammlung und Transport. Seitens der Stadt Arnsberg besteht Anschluss- und Benutzungszwang für die kreiszugehörigen Entsorgungsanlagen, d.h. die Stadt Arnsberg darf nicht auf eventuell günstigere anderweitige Verwertungsanlagen ausweichen.
Hintergrund:
Die Jahresgebühr für Leerungen der Sammelgefäße wurde zum 1. Januar 2021
# für 120-l-Behälter von 172,23 Euro auf 196,57 Euro angepasst
# für 240-l-Behälter von 304,28 Euro auf 346,86 Euro angepasst
Es wird nicht mehr nach Leerungen abgerechnet. Zu den Gebührenbescheiden gibt es keine Anlage mehr. Der Jahresgebühr sind neben der Restmüll-Tonne die Leerung einer 240-Liter-Altpaiertonne (Standard) und einer Biotonne mit 120 oder 240 Litern Volumen zugrunde gelegt.
Folgende Serviceleistungen der Stadt Arnsberg sind in der Abfallgebühr zudem enthalten:
# bis zu 13 x im Jahr Leerung Restmülltonne
# bis zu 26 x im Jahr Leerung Biotonne
# bis zu 13 x im Jahr Leerung Altpapiertonne
Insgesamt sind somit 52 Behälterleerungen im Jahr möglich.
Desweiteren sind in der Gebühr enthalten:
Einmal jährlich Weihnachtsbaumeinsammlung, zweimal jährlich mobile Schadstoffsammlung, Altkleidercontainer; sowie beim Wertstoffbringhof die kostenlose Annahme von Schadstoffen, Altpapier, Altkleidern, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Metallschrott.
Die Abfuhr von Gelben Säcken sowie das Aufstellen und Entleeren von Glascontainern zählen nicht zu den städtischen Dienstleistungen, für die somit auch KEINE Gebühren erhoben werden! Hierbei handelt es sich um ein rein privatrechtliches Entsorgungssystem, welches über private Firmen betrieben wird.
(Quelle: Stadt Arnsberg)