Arnsberg. In diesen Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegt die Kurzinformation „Abgaben 2021“ bei. Die Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2020 haben, wurden bereits von Amts wegen ermittelt. Ein entsprechender Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Ermäßigung wird bereits auf dem Jahresbescheid 2021 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt.
Die Voraussetzungen für die Abfallgebührenermäßigung sind in der dem Bescheid beigefügten Kurzinformation erläutert.
Weitere Informationen zum Versand der Grundbesitzabgabenbescheide stehen online unter www.arnsberg.de/steuern zur Verfügung.
Rückfragen zu den Bescheiden beantwortet der Fachdienst Steuern (Sachbearbeiter lt. Bescheid).
Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter*innen im Fachdienst Steuern in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.
Der Fachdienst Steuern ist auch über die FAX-Nummer 02932 / 201 1864 und die E-Mail- Adresse steuern@arnsberg.de zu erreichen. Bei Nutzung der E-Mail-Adresse ist ggfs. eine Telefonnummer anzugeben, da die Verwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung nicht per Mail sondern nur telefonisch oder schriftlich (per Brief) antworten darf.
Fragen bzgl. Abfallgebühren und Leerungen können direkt an die Technischen Dienste der Stadt Arnsberg gerichtet werden.