CDU für Stärkung von Einzelhandel, Gastronomie und Vereinen

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket möchte die CDU Arnsberg den von der Corona-Pandemie betroffene Einzelhändlern, Gastronomen und Vereinen helfen.

Aufgrund der derzeitigen Situation haben viele örtliche Einzelhändler in Arnsberg einen erheblichen Umsatzrückgang zu verzeichnen- Nach Aufhebung der Beschränkungen gilt es nach Auffassung der CDU nun, den Einzelhandel durch Maßnahmen zu stärken.

 

Brötchentaste und zusätzliche Parkflächen

“Wir möchten für einen befristeten Zeitraum die sogenannte Brötchen-Taste einführen und das Parken in den ersten 30 Minuten kostenlos machen”, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzender Jochem Hunecke. Durch kürzere Wechselintervalle des Parkverkehrs könne die Attraktivität der Arnsberger Zentren erhöht sowie die Nahversorgung der Bevölkerung gestärkt werden. Zur Erreichung dieses Ziel soll auch geprüft werden, ob und ggf. wie in den Zentren von Neheim, Hüsten und Arnsberg für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Parkflächen ausgewiesen werden können.

Keine Gebühren für Werbung vor den Lokalen

Weiter beantragt die CDU, die Stadt Arnsberg solle bis zum 31. Dezember 2021 auf die Erhebung von Gebühren verzichten, wenn Einzelhändler vor Ihren Geschäften Warenauslagen, Vitrinen, Kundenstopper und Werbeständeraufstellen. Die Nutzung der öffentlichen Flächen vor den Geschäftslokalen ist bisher gebührenpflichtig. Zudem solle den Einzelhändlern gestattet werden, die Warenständer usw. großzügig aufstellen zu dürfen, sofern dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Nothilfefonds für die Gastronomie

Da sich Gastronomen und Cafébetreiber in einer vergleichbaren Situation befinden wie der Einzelhandel, soll die Stadt Arnsberg nach dem Willen der Christdemokraten einen Nothilfefonds einrichten, aus dem heimische Hotel- und Gaststättenbetriebe sowie Cafés eine finanzielle Unterstützung erhalten können. “Wir möchte auch weiterhin in Arnsberg eine Kultur des Miteinanders und der Geselligkeit pflegen”, so CDU-Stadtverbandsvorsitzender Peter Blume und fürgt hinzu. “Die Gastronomie ist für unsere Stadt ebenso wichtig, so dass sie auch unsere Unterstützung verdient.”

Die Stadt Arnsberg erhebt auch von den örtlichen Gastronomen und Caféinhabern eine Sondernutzungsgebühr für die Benutzung von Straßenflächen. Nach Information der Stadtverwaltung bestehen in Arnsberg aktuell 228 angemeldete Gastronomiebetriebe. Hiervon zahlen rund 50 Betriebe (ca. 22 %) eine Sondernutzungsgebühr für Ihre Außengastronomie von insgesamt ca. 15.000,00 Euro.
Da viele Gastronomen und Caféinhaber – anders als Einzelhändler – Tische und Stühle nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, sondern auf ihrem privaten Grundstück aufstellen, wäre den gastronomischen Betriebenes nach Ansicht der CDU mit einem Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr nicht gedient. Deshalb soll nach dem Willen der CDU eine andere Möglichkeit der Förderung des Gaststättengewerbes erfolgen.
Soweit Gastronomen und Cafébetreiber öffentliche Flächen zum Aufstellen von Tischen und Stühlen nutzen, soll ihnen auch gestattet werden, das Mobiliar großzügig aufstellen zu dürfen, sofern dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Hilfe für Vereine

Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Veranstaltungen insbesondere von Schützenfesten, Sommerfesten u.ä. untersagt.
In einem dritten Antrag machen sich die Arnsberger Christdemokraten daher auch für die heimischen Vereine stark.
“Das Veranstaltungsverbot kann dazu führen, dass örtliche Vereine in wirtschaftliche Schwierigkeiten gelangen, weil sie keine Einnahmen erzielen können und trotzdem Ausgaben haben, ergänzt CDU-Pressesprecher Dr. Gerhard Webers, Vereine, die ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Arnsberg haben, sollen bei einem Nachweis, dass sie sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, ebenfalls finanzielle Unterstützung aus einem Nothilfefonds erhalten. Ein solcher könne teilweise aus städtischen Haushaltsmitteln oder durch Einrichtung eines Spendenfonds gespeist werden. Weiterhin solle die Stadt Arnsberg zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2021 auf die Erhebung der Nutzungsgebühr verzichten , wenn Vereine städtische Gebäuden und Räumen für die Durchführung von Veranstaltungen mieten.

Arnsbergs Christdemokraten wollen alles daransetzen, dass Einzelhändler, Gastronomen und heimische Vereine die augenblickliche Situation finanziell möglichst gut überstehen.