Anträge von Selbsthilfegruppen auf Pausschalförderung jetzt stellen

Frist für Anträge von Selbsthilfegruppen auf Pauschalförderung läuft ab – Selbsthilfegruppen im HSK müssen ihre Anträge bis 31. März 2021 stellen

Hochsauerlandkreis. Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen.

Antrag nur noch einmal stellen

Seit 2017 gilt zudem auch für die Projektförderung das sogenannte „Vereinfachte Verfahren“. Hierbei brauchen Selbsthilfegruppen auch für ihre Projekte künftig nur noch einen Antrag stellen – ebenfalls wie bei der Pauschalförderung an die jeweils federführende Kasse und nicht– wie bisher – bei den einzelnen Krankenkassen.

Auch die Projektanträge sollten bis zum 31. März des laufenden Jahres gestellt werden, um in der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung des Fördergremiums der Krankenkassen/Krankenkassenverbände Berücksichtigung zu finden.

Die Anträge für Selbsthilfegruppen des Hochsauerlandkreises sind in diesem Jahr zu richten an die Knappschaft, Herrn Torsten Klotz, Heinrich-Cordes-Platz 4, 57368 Lennestadt.

Weitere aktuelle Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende sowie auch die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung sind im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de möglich. Auskunft erteilt auch die AKIS im HSK, Tel: 02932 / 201 – 2270, Mail: selbsthilfe@arnsberg.de

(Quelle: Stadt Arnsberg)