Weitere Lockerungen der Corona-Regeln im Hochsauerlandkreis

 

Corona: Ab Mittwoch, 2. Juni, gelten Regeln der Inzidenzstufe 2

 

Hochsauerlandkreis unterschreitet stabil die 7-Tage-Inzidenz unter 50

 

 

Arnsberg. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Hochsauerlandkreis seit fünf Werktagen stabil unter 50. Dies hat das Land NRW offiziell festgestellt und veröffentlicht. Daher fällt der Kreis und somit auch die Stadt Arnsberg ab Mittwoch, 2. Juni, unter die Inzidenzstufe 2 der Coronaschutzverordnung und es gelten weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Folgende Lockerungen treten für die Bürger*innen in Arnsberg laut Coronaschutzverordnung ab 2. Juni in Kraft:

 

Stufe 2: Inzidenz über 35 bis 50

Ausgangsbeschränkungen: Keine

 

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus 3 Haushalten. Erlaubt sind zudem Treffen mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten, die negativ getestet sind (oder nachweislich geimpft/genesen).

 

Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht ist für Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Mindestabstände möglich mit festen Sitzplätzen und Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten im Innenbereich mit 10 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich.

 

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote im Innenbereich mit 20, im Außenbereich mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Maske (getestet, geimpft/genesen) möglich. Auch im Innenbereich sind keine Masken nötig.

 

Kultur: Konzerte im Innenbereich, Theater-, Opern- und Kino-Vorstellungen mit bis zu 500 Personen (getestet, geimpft/genesen) möglich – mit festem Sitzplan und einer Sitzordnung nach Schachtbrettmuster. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb mit Einschränkungen wieder möglich. Pflicht zur Terminbuchung in Museen entfällt.

 

Sport: Kontaktsport im Außenbereich mit bis zu 25 Menschen, im Innenbereich mit bis zu 12 Menschen möglich. Kontaktfreier Sport im Innenbereich (auch Fitnessstudios) mit beliebig vielen Menschen möglich. Menschen müssen in allen Fällen getestet, geimpft oder genesen sein und Kontaktdaten hinterlassen.

 

Im Außenbereich sind bis zu 1.000 Zuschauer*innen ohne Test erlaubt, die Zuschauerkapazität darf maximal zu einem Drittel ausgelastet sein. Im Innenbereich sind bis zu 500 Zuschauer*innen (getestet, genesen/geimpft) erlaubt mit Sitzplan (bei festen Sitzplätzen mit Schachbrettmuster und bei freier Bestuhlung mit den allgemein gültigen Abstandsregeln.)

Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätzen für eine begrenzte Besucherzahl (getestet, geimpft/genesen). Bei landesweiter Inzidenz unter 50: auch Freizeitparks und Spielbanken mit begrenzter Besucherzahl (getestet, geimpft/genesen) und Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und Ähnlichem mit beliebig vielen Menschen (getestet, geimpft/genesen).

 

Einkaufen: Kundenbegrenzung im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

 

Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte sind mit einer begrenzten Besucheranzahl (getestet, geimpft/genesen) erlaubt. Bei Kirmeselementen mit Testpflicht (oder geimpft/genesen).

 

Tagungen und Kongresse: Erlaubt im Innen- und Außenbereich mit bis zu 500 Menschen (getestet, geimpft/genesen).

 

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Bis zu 100 Gäste im Außenbereich, bis zu 50 Gäste im Innenbereich. In beiden Fällen müssen die Anwesenden getestet, geimpft oder genesen sein.

 

Partys: Nicht erlaubt

 

Große Festveranstaltungen: Nicht erlaubt

 

Gastronomie: Keine Testpflicht für Außengastronomie. Innengastronomie darf für Getestete, Genesene und Geimpfte mit Platzpflicht öffnen. Öffnen dürfen auch Kantinen für Betriebsangehörige ohne Testpflicht.

 

Beherbergung und Tourismus: Erlaubt ist die volle gastronomische Versorgung.

 

Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen

Mit der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai wurden vorsichtige Öffnungsschritte in drei Stufen festgelegt für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100, von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger.

 

Welche Corona-Maßnahmen gelten, hängt von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz ab. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI).

 

Es gelten die folgenden Schwellenwerte:

  • Stufe 1: Inzidenz bis 35
  • Stufe 2: Inzidenz 35,1 bis 50
  • Stufe 3: Inzidenz 50,1 bis 100
  • Notbremse: Inzidenz über 100 (>150 verschärfte Regeln für nichtpriviligierte Geschäfte, >165 besondere Regeln für Schulen und Kitas)

 

Neu ist, dass das Land die aktuellen Stufen nicht mehr per Allgemeinverfügung veröffentlicht, sondern mittels einer Liste, die auf der Internetseite des MAGS unter www.mags.nrw veröffentlicht wird.

 

Lockerungen bei stabiler 5-Tage-Inzidenz

 

Lockerungen treten dann in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten ist und dies durch das Land NRW festgestellt wurde. Sie gelten dann ab dem übernächsten Tag.

 

Rückkehr zu Schutzmaßnahmen bei 3-Tage-Überschreitung der Inzidenzen

 

Wird die Inzidenz von 35, 50, 100, 150 oder 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, treten nach offizieller Feststellung des Landes NRW am übernächsten Tag wieder strengere Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus in Kraft.

 

Weitere Informationen

 

Aktuelle Corona-Informationen finden Interessierte auf der städtischen Internetseite unter www.arnsberg.de/corona und in der ArnsbergApp.