Urlaub von der Pfle­ge? Das geht!- Pfle­ge­be­ra­tung infor­miert im Rat­haus Neuenrade

24. März 2015
von Redaktion

Mär­ki­scher Kreis. (pmk) . „Die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen kann auf Dau­er sowohl zu einer hohen kör­per­li­chen als auch zu see­li­schen Belas­tun­gen füh­ren”, weiß Anne­gret Röll­mann, Pfle­ge­be­ra­te­rin des Mär­ki­schen Krei­ses. Nicht sel­ten ste­hen Ange­hö­ri­ge rund um die Uhr zur Ver­fü­gung und ver­sor­gen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge und demen­te Fami­li­en­mit­glie­der auch in der Nacht. Trotz der Über­for­de­run­gen gön­nen sich die wenigs­ten aus­rei­chen­de Ruhe- und Erho­lungs­pha­sen vom täg­li­chen Pflegestress.

 

Dabei gibt es ver­schie­de­ne Ent­las­tungs­mög­lich­kei­ten im Rah­men der Pfle­ge­ver­si­che­rung, wie Kurz­zeit- und Ver­hin­de­rungs­pfle­ge, aber die­se sind oft nicht bekannt. Wenn die Pfle­ge­per­son ver­hin­dert ist, kann mit den Leis­tun­gen der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge eine Ver­tre­tung für die Pfle­ge zuhau­se finan­ziert wer­den. Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann durch Ange­hö­ri­ge, Freun­de, Nach­barn, durch einen ambu­lan­ten Pfle­ge­dienst oder auch in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen erfol­gen. Die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kann auch stun­den­wie­se in Anspruch genom­men wer­den. Die Kurz­zeit­pfle­ge, die von sta­tio­nä­ren Senio­ren- oder Pfle­ge­hei­men ange­bo­ten wird, kann im Anschluss an einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt oder in sons­ti­gen Kri­sen­si­tua­tio­nen, in denen die häus­li­che Pfle­ge nicht mög­lich ist, erfolgen.

 

Seit dem 1. Janu­ar 2015 kön­nen Leis­tun­gen der Kurz­zeit- und der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge auch kom­bi­niert wer­den. Wenn eine Pfle­ge­per­son bei­spiels­wei­se ver­hin­dert ist, und der Pfle­ge­be-dürf­ti­ge sei­ne Leis­tun­gen aus der Kurz­zeit­pfle­ge nicht auf­ge­braucht hat, kann er die­se bis zur Hälf­te (also 806 Euro und ins­ge­samt somit maxi­mal 2.424 Euro jähr­lich) für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ein­set­zen. Nicht genutz­te Leis­tun­gen aus der Ver­hin­de­rungs­pfle­ge kön­nen seit 2015 sogar kom­plett in der Kurz­zeit­pfle­ge ein­ge­setzt wer­den. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge kön­nen somit bis zu 3.224 Euro in der Kurz­zeit­pfle­ge nutzen.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­hin­de­rungs- oder Kurz­zeit­pfle­ge erhal­ten Betrof­fe­ne und Ange­hö­ri­ge in der offe­nen Sprech­stun­de der Pfle­ge­be­ra­tung des Mär­ki­schen Krei­ses in Neu­en­ra­de. Jeden 2. und 4. Don­ners­tag im Monat von 9 – 11 Uhr steht Anne­gret Röll­mann für per­sön­li­che Gesprä­che im Rat­haus (Zim­mer 4), Alte Burg 1, zur Ver­fü­gung. Die nächs­te Sprech­stun­de fin­det am 26.03.2015 statt.

Sie steht jeden 2. und 4. Don­ners­tag im Monat von 9 – 11 Uhr für per­sön­li­che Gesprä­che im Rat­haus (Zim­mer 4), Alte Burg 1, zur Ver­fü­gung und berät Ange­hö­ri­ge auch ger­ne Die nächs­te Sprech­stun­de fin­det am 26.03.2015 statt.

 

Die Bera­tung erfolgt für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Mär­ki­schen Kreis kos­ten­los und anbie­ter­un­ab­hän­gig. Die Pfle­ge­be­ra­te­rin­nen und Pfle­ge­be­ra­ter bie­ten auch Haus­be­su­che an. Für eine ers­te Kon­takt­auf­nah­me oder eine tele­fo­ni­sche Bera­tung errei­chen Sie die Pfle­ge­be­ra­tung des Mär­ki­schen Krei­ses unter 02352–966 7777 oder per E‑Mail an pflegebera-​tung@​maerkischer-​kreis.​de.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich auch im Inter­net unter www​.maer​ki​scher​-kreis​.de