Töd­li­cher Unfall an Bahnstrecke

1. Februar 2013
von Redaktion

polizeiwagenAtten­dorn / Fin­nen­trop (Kreis Olpe) Am Mitt­woch­abend gegen 19.30 Uhr kam es an der Bahn­stre­cke zwi­schen Atten­dorn und Fin­nen­trop zu einem töd­li­chen Unglücks­fall. Ein 42-jäh­ri­ger Atten­dor­ner ging zu die­ser Zeit bei völ­li­ger Dun­kel­heit auf frei­er Stre­cke ent­lang der Glei­se, als sich ein Zug näher­te. Der Zug­füh­rer erkann­te dort den Mann, lei­te­te sofort eine Voll­brem­sung ein und betä­tig­te das Signal­horn. Der 42-Jäh­ri­ge trat neben die Glei­se, konn­te jedoch nicht voll­stän­dig von dem Gleis­kör­per her­un­ter, da sich eine stei­le Böschung anschloss. Er wur­de vom her­an­na­hen­den Zug tou­chiert und in die Böschung geschleu­dert. Bei die­sem Sturz zog er sich töd­li­che Ver­let­zun­gen zu. Der alar­mier­te Not­arzt konn­te nur noch den Tod des 42-Jäh­ri­gen fest­stel­len, der ver­mut­lich alko­ho­li­siert war.

Die Bahn­stre­cke blieb am Mitt­woch­abend für neun­zig Minu­ten gesperrt.

Die Poli­zei nahm sofort Ermitt­lun­gen am Unfall­ort auf, nach der­zei­ti­gem Stand gehen die Ermitt­ler von einem Unglücks­fall aus.

Auto­fah­re­rin bei Kol­li­si­on leicht verletzt

 

Eine 45-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin aus Wen­den erlitt am Don­ners­tag bei einem Zusam­men­stoß mit einem Pkw auf der Koblen­zer Stra­ße in Ger­lin­gen leich­te Verletzungen.

Gegen 12.30 Uhr bog sie aus einer Grund­stücks­aus­fahrt auf die Koblen­zer Stra­ße nach rechts in Rich­tung Wen­den ab. Zur glei­chen Zeit befuhr ein eben­falls 45-jäh­ri­ger Auto­fah­rer die Koblen­zer Stra­ße aus Rich­tung Wen­den. Er bemerk­te nicht, dass eine vor ihm fah­ren­de Pkw-Fah­re­rin anhielt, um in die Aus­fahrt ein­zu­fah­ren, aus der die 45-jäh­ri­ge Wen­de­ne­rin kam. Er über­hol­te das vor ihm anhal­ten­de Fahr­zeug und kol­li­dier­te auf dem Gegen­fahr­strei­fen mit dem Pkw der 45-Jäh­ri­gen, die in die­sem Moment aus der Aus­fahrt her­aus­fuhr. Sie zog sich beim Auf­prall leich­te Ver­let­zun­gen zu. An den Fahr­zeu­gen ent­stan­den erheb­li­che Schä­den in Höhe von etwa 20.000 €. Sie waren nicht mehr fahr­be­reit und muss­ten abge­schleppt werden.