Minusgrade lassen Abfälle festfrieren – Abfallwirtschaft gibt Tipps zur Vorbeugung

Nicht entleerter, festgefrorener Mülltonneninhalt gilt als höhere Gewalt

Arnsberg. Wegen der aktuell anhaltenden extremen Kälte kommt es teilweise vor, dass durch die Minusgrade feuchte Inhaltsstoffe schnell an den Innenwänden der Abfallbehälter festfrieren, so dass diese nicht ordnungsgemäß bzw. teilweise gar nicht geleert werden können. Beim Leerungsvorgang im Abfallsammelfahrzeug kann der Behälter etwa zwei bis drei Mal in der Schüttung „nachgeschlagen“ werden. Ein Inhalt der danach noch in der Tonne verbleibt ist entweder festgefroren oder verdichtet und kann somit nicht entsorgt werden.

Erneute Abholung zum späteren Zeitpunkt nicht möglich

Ein Nachfahren am nächsten Tag ist oft aus personellen und/oder organisatorischen Gründen nicht möglich. Das Fahrzeug befindet sich dann meistens in einem anderen Revier. Die Touren der Abfallwirtschaft sind bereits für das ganze Kalenderjahr durchgeplant. Satzungsrechtlich besteht kein Anspruch auf Entleerung von Abfallbehältern mit festgefrorenem Inhalt. Dieser Umstand gilt dann als höhere Gewalt.

Mit folgenden vorbeugenden Maßnahmen, kann das Festfrieren des Behälterinhalts verhindert, bzw. verringert werden:


Abfallbehälter möglichst an einen vor starkem Frost geschützten Ort stellen
(nahe an der Hauswand, unter ein Dach oder in eine Garage/einen Schuppen)


Boden des Abfallbehälters mit Zeitungspapier oder Pappe auslegen


Biotonne: nasse oder feuchte Abfälle vor Einwurf in den Abfallbehälter in Papier
einwickeln


Restmülltonne: nasse oder feuchte Abfälle vor Einwurf in den Abfallbehälter in
Plastiktüte / Müllsack einpacken


Abfall nicht in die Behälter pressen


Deckel des Abfallbehälters vollkommen geschlossen halten


Abfall unmittelbar vor dem Entleerungstermin auflockern (z.B. mit Garten-Werkzeug)

(Quelle: Stadt Arnsberg)