Ladung unzweckmäßig gesichert

Menden (Märkischer Kreis) Am 28.1.2014 gegen 12.00 Uhr kontrollierte der Verkehrsdienst in Menden – Oberrödinghausen, B515, einen Lkw aus Cottbus, der seine Ware in Neuenrade abladen wollte. Der 45-jährige Fahrer aus Kamen hatte ca. 8t Palettenware auf seinem 40t Sattelzug geladen. Die Ladung bestand aus Sackware und war mittels fünf Zurrgurten gesichert worden. Diese Art der Sicherung ist aber für Sackware unwirksam und so nicht zulässig, da sich die Zurrmittel durch Fahrzeugbewegungen immer wieder lockern. Hier waren die Zurrgurte alle schon sehr gelöst und ohne jegliche Sicherungskraft. Die Weiterfahrt wurde so untersagt und es musste über eine andere Methode nachgesichert werden. Den Fahrer und auch den Verlader aus dem Rigips -Werk in Gelsenkirchen erwarten ein Bußgeld in Höhe von 75,–Euro sowie einen Punkt in Flensburg.