Ladung unzweck­mä­ßig gesichert

30. Januar 2014
von Redaktion

272820-preview-pressemitteilung-kreispolizeibehoerde-maerkischer-kreis-pol-mk-ladung-unzweckmaessig-gesichertMen­den (Mär­ki­scher Kreis)  Am 28.1.2014 gegen 12.00 Uhr kon­trol­lier­te der Ver­kehrs­dienst in Men­den – Ober­rö­ding­hau­sen, B515, einen Lkw aus Cott­bus, der sei­ne Ware in Neu­en­ra­de abla­den woll­te. Der 45-jäh­ri­ge Fah­rer aus Kamen hat­te ca. 8t Palet­ten­wa­re auf sei­nem 40t Sat­tel­zug gela­den. Die Ladung bestand aus Sack­wa­re und war mit­tels fünf Zurr­gur­ten gesi­chert wor­den. Die­se Art der Siche­rung ist aber für Sack­wa­re unwirk­sam und so nicht zuläs­sig, da sich die Zurr­mit­tel durch Fahr­zeug­be­we­gun­gen immer wie­der lockern. Hier waren die Zurr­gur­te alle schon sehr gelöst und ohne jeg­li­che Siche­rungs­kraft. Die Wei­ter­fahrt wur­de so unter­sagt und es muss­te über eine ande­re Metho­de nach­ge­si­chert wer­den. Den Fah­rer und auch den Ver­la­der aus dem Rigips ‑Werk in Gel­sen­kir­chen erwar­ten ein Buß­geld in Höhe von 75,–Euro sowie einen Punkt in Flensburg.