Gericht folgt Ver­di-Antrag: Ver­kaufs­of­fe­ner Sonn­tag am 7. Mai darf nicht stattfinden

4. Mai 2017
von Redaktion

Iser­lohn. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Arn­berg hat heu­te Nach­mit­tag der Stadt Iser­lohn durch eine einst­wei­li­ge Anord­nung mit­ge­teilt, dass der ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­tag in Ver­bin­dung mit dem „Auto­sa­lon“ am 7. Mai nicht statt­fin­den darf. Es folgt damit der Kla­ge, die die Gewerk­schaft Ver­di letz­te Woche ver­bun­den mit einem soge­nann­ten Eil­an­trag ein­ge­reicht hat.

Die Stadt Iser­lohn wird nun die Begrün­dung des Gerichts­ent­schei­des prü­fen im Hin­blick auf mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf die wei­te­ren bereits für 2017 in den Innen­städ­ten von Iser­lohn und Let­ma­the geplan­ten ver­kaufs­of­fe­nen Sonntage.

Der „Auto­sa­lon“ wird am kom­men­den Sonn­tag, 7. Mai, wie geplant von 11 bis 18 Uhr in der Iser­loh­ner Innen­stadt stattfinden.